# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1879_S27 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 27 — Geſchäftsverhandlungen. I. Die Sache der Bildung von Staatenſynoden und die Errichtung eines Geſammtſeminars. Die Synodalconferenz beſchäftigte ſich mit einer Vorlage, die einen Vorſchlag enthielt, betreffend die Sache der Errichtung von Staatenſynoden und eines Geſammtſeminars. Auf dieſen Vorſchlag hatten ſich folgende von mehreren Synoden zu dem Zwecke ernannte Committeen, resp. die hier anweſenden Glieder derſelben, geeinigt in einer in der Capital University deshalb gehaltenen Verſammlung. Nämlich 1. Paſtor W. S. Stubnatzy als Stellvertreter für Präſes H. C. Schwan, Dr. und Prof. C. F. W. Walther und Herr C. Eißfeldt: Committee der ehrw. Miſſouriſynode; 2. Prof. F. A. Schmidt und Paſtor B. J. Muus als Stellvertreter für Paſtor Koren: Committee der norwegiſch⸗lutheriſchen Synode; 3. die Profeſſoren M. Loy und C. A. Frank: Committee der Ohioſynode; 4. Präſes Fr. Wolbrecht, Vertreter der Illinoisſynode. Paſtor E. A. Brauer aus der Miſſouriſynode hatte an den Berathungen ebenfalls Theil genommen. Die Synodalconferenz beſchloß, den Bericht dieſer Committeen auf⸗ zunehmen, und bekannte ſich erſtlich zu allen Punkten des Committee⸗ vorſchlags, indem ſie nur Zuſätze und Aenderungen von untergeordneter Bedeutung machte, und zweitens zu den ſechs Punkten des Committee⸗ vorſchlags einen ſiebenten und achten hinzufügte. Folgt nun der Vorſchlag in der Geſtalt, wie er von der Synodal⸗ conferenz zur Empfehlung an die einzelnen Synoden genehmigt worden iſt: 1. Daß die deutſchen Synoden innerhalb der Synodalconferenz auf⸗ gefordert werden, die Ausführung des Planes der Errichtung von Staatenſynoden ſofort zu beſchließen und ſobald als immer möglich zu bewerkſtelligen. 2. Daß dieſe Staatenſynoden ſich vereinigen zu zwei oder drei größeren Synodalkörpern, von denen der Oſten die eine, der Südweſten die andere, und der Nordweſten die dritte allgemeine Synode bilden mag. Anmerkung: Grenzen der öſtlichen allgemeinen Synode dürften werden: Ohio und diejenigen anderen Staaten, welche als Ganzes öſtlich von der weſtlichen Grenze von Ohio liegen, wobei Canada mit eingeſchloſſen wäre. — Zur nordweſtlichen allgemeinen Synode ſollen gehören: Michigan, Wisconſin, Minneſota, Dakota und alle Gemeinden und Synoden, welche ſich weſtlich von Dakota bilden mögen. — Die ſüdweſtliche allgemeine Synode würde das