# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1879_S23 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 23 — ſie jetzt noch in Deutſchland beſteht, iſt nur für eine Miſſionskirche be⸗ ſtimmt nach Luthers Meinung; aber deren Ziel ſollte die rechte Art der evangeliſchen Ordnung ſein, in der man diejenigen, ſo ſich nicht chriſtlich hielten, kennen, ſtrafen, beſſern, ausſtoßen oder in den Bann thun könnte nach der Regel Chriſti Matth. 18. Auch darauf muß man halten, daß nicht etwa bloß alle Jahr oder Halbjahr eine Gemeindeverſammlung gehalten wird, um Wahlen und der⸗ gleichen vorzunehmen: ſonſt wird wenig aus der Pflege der Gemeinde in dieſer Beziehung werden. In der Schule und im Confirmandenunterricht ſollte den Kindern eingeſchärft werden, wozu eine Gemeinde da ſei, nämlich um Gottes Wort zu verkündigen, ſich gegenſeitig zu überwachen und, wie St. Paulus an die Theſſalonicher ſchreibt, einander zu bauen. Die Sy⸗ noden ſollten durch Einrichtung des Inſtitutes der Viſitation ſich Ge⸗ legenheit ſchaffen, darüber wachen zu können, daß die Kirchenzucht in den Gemeinden im Schwange gehe und daß den zugehörigen Predigern darin die Arme geſtärkt würden. — Zum Troſte ſolcher Prediger, welche ſich's Ernſt ſein laſſen auch in dem Stücke der Kirchenzucht, aber dieſelbe noch nicht in allen ihren Stufen ausführen können, inſonderheit in neuen Gemeinden, ſoll nicht verſchwiegen werden, daß wegen Mangels an einer in allen Stücken durchgeführten Kir⸗ chenzucht eine Gemeinde noch nicht aufhört, eine lutheriſche zu ſein. Die Kirchenzucht iſt nicht ſo nöthig wie das Evangelium und iſt deshalb eine Gemeinde durch ungeſtümes Dringen auf Kirchenzucht nicht um das Evan⸗ gelium zu bringen, weil Gott die Seligkeit nicht von der Erfüllung der Ge⸗ bote abhängig macht. Wir bekommen meiſt ſolche Leute von draußen, die von Kirchenzucht Nichts wiſſen und ſie deshalb auch nicht wollen. Sollen wir nun dieſe Leute im Stiche laſſen? Gewiß nicht! Freilich ſollten die nahewohnenden Prediger, ehe die Gemeinde beruft, dieſelbe in Betreff der Anmeldung zum heiligen Abendmahle unterrichten; aber nur dann, wenn eine Gemeinde von vorne herein erklären würde, ſie würde ſich ſchlechter⸗ dings nicht in die Handhabung der Kirchenzucht fügen, ſollte man ſie nicht annehmen oder nur als Miſſionspoſten ohne Abendmahl bedienen. Wenn dies aber nicht der Fall iſt, dann ſoll ein Prediger ſolche Leute nicht ab⸗ weiſen, ſondern ſie als Gemeinde bedienen und zunächſt thun, was er kann, d. h.: er ſoll nur nicht ſein Gewiſſen beflecken damit, daß er nicht thut, was er kann. Was ein Prediger in einer Gemeinde aber ſtets thun kann und des⸗ wegen auch ſoll, lehrt Luther in folgender Stelle: „Wir haben keinen andern Bann noch zur Zeit aufgerichtet, denn daß diejenigen, ſo in öffent⸗ lichen Laſtern leben und nicht ablaſſen, nicht zu dem Sacrament des Leibes und Blutes Chriſti zugelaſſen werden; und das kann man damit erhalten, daß man bei uns niemand das heilige Sacrament reicht, er ſei denn zuvor durch Pfarrer und Diakon verhört. Wir können auch nicht achten, wie zu