# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1879_S22 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 22 — ſie den Ruhm können aufbringen, daß ſie einen Bruder gewonnen haben.“ (Großer Katechismus. VIII. Gebot.) Daß dies in unſerm Bekenntniſſe ſtehe, muß man den Leuten zeigen, weil ſie in Deutſchland gar nicht zur brüderlichen Beſtrafung angehalten werden; damit ſie einſehen, daß wir Nichts verlangen, als was unſere Be⸗ kenntniſſe lehren, wenn auch ihre Pfarrherren es ihnen verſchwiegen haben. Auch auf die dritte Grundlage der Kirchenzucht wurde aufmerkſam gemacht, nämlich auf die Gemeindeverſammlungen. Wohl iſt auch eine engere Repräſentation (z. B. der Kirchenrath oder Gemeindevorſtand) nicht gerade gegen Gottes Wort; aber doch iſt es ſchriftgemäß, daß die Ge⸗ meinde ſelbſt die Verwaltung ihrer Angelegenheiten und auch die der Kirchen⸗ zucht in ihre eigene Hand nehme, und dazu ſolle ſie ihr Prediger anleiten. Hierzu wurde folgendes Citat aus Luther verleſen: „Die dritte Weiſe, ſo die rechte Art der evangeliſchen Ordnung haben ſollte, müßte nicht ſo öffentlich auf dem Platz geſchehen unter allerlei Volk, ſondern diejenigen, ſo mit Ernſt Chriſten wollten ſein, und das Evangelium mit Hand und Mund bekennen, müßten mit Namen ſich einzeichnen und etwa in einem Hauſe allein ſich ver⸗ ſammeln, zum Gebet, zu leſen, zu taufen, das Sacrament zu empfahen und andere chriſtliche Werke zu üben. In dieſer Ordnung könnte man die, ſo ſich nicht chriſtlich hielten, kennen, ſtrafen, beſſern, ausſtoßen oder in den Bann thun nach der Regel Chriſti Matth. 18, 15. ff. Hie könnte man auch ein gemein Almoſen den Chriſten auflegen, das man williglich gäbe und austheilete unter die Armen nach dem Exempel St. Pauli 2 Cor. 9, 1. 2. 12. Hie dürft's nicht viel und großes Geſänges. . . Kürz⸗ lich, wenn man die Leute und Perſonen hätte, die mit Ernſt Chriſten zu ſein begehrten, die Ordnung und Weiſe wäre bald ge⸗ macht. Aber ich kann und mag noch nicht eine ſolche Gemeinde oder Ver⸗ ſammlung ordnen oder anrichten. Denn ich habe noch nicht Leute und Per⸗ ſonen dazu; ſo ſehe ich auch nicht viel, die dazu dringen. Kömmt's aber, daß ichs thun muß, und dazu gedrungen werde, daß ichs aus gutem Ge⸗ wiſſen nicht laſſen kann, ſo will ich das Meine gern dazu thun und das Beſte, ſo ich vermag, helfen. Indeß will ichs bei den geſagten zwo Weiſen laſſen bleiben und öffentlich unter dem Volk ſolchen Gottesdienſt, die Jugend zu üben und die Andern zum Glauben zu rufen und zu reizen, neben der Predigt helfen fördern, bis daß die Chriſten, ſo mit Ernſt das Wort meinen, ſich ſelbſt finden und anhalten; auf daß nicht eine Rotterei daraus werde, ſo ichs aus meinem Kopf treiben wollte. Denn wir Deutſchen ſind ein wild, roh, tobend Volk, mit dem nicht leicht⸗ lich iſt etwas anzufangen, es treibe denn die höchſte Noth.“ (Deutſche Meſſe und Ordnung des Gottesdienſtes vom Jahre 1526. Hall. Band X, S. 271. f.) Man ſieht hieraus: die Einrichtung der Ordnung der Gemeinde, wie