# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1879_S20 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 20 — ſelben theilhaftig. Und wir brauchen einen Sporn, um der Trägheit unſeres Fleiſches auch in dieſem Stücke zu wehren. Denn wie auf der einen Seite unſer Fleiſch vermeſſen und eifrig iſt, erforſchen zu wollen, was wir nicht erforſchen ſollen, und darnach die Herzen zu richten: ſo iſt es auf der andern Seite verzagt, daß es das nicht forſchen will, was es forſchen ſoll, und darnach im Namen Gottes zu urtheilen. Allerdings ſtößt man oft auf Widerſtand gerade bei der Beichtanmeldung. Das ſollte aber Nie⸗ manden den Muth nehmen, zumal wenn wir bedenken, daß die Leute oft von Auswärtigen, ja ſelbſt von Paſtoren gewarnt werden, ſich das ja nicht gefallen zu laſſen, wie z. B. ein Prediger in Deutſchland ſein nach Amerika wanderndes Beichtkind inſtruirt hatte, ſich ja nicht von Predigern in Ame⸗ rika exploriren oder prüfen zu laſſen hinſichtlich ſeines Glaubens, und ihm als Grund dafür angegeben hatte: der Apoſtel ſage: „Ein Jeder prüfe ſich ſelbſt“, alſo ſolle man ſich von keinem Andern prüfen laſſen. — Die Kirchenzucht iſt gewiß nöthig als ein Stück des Geſetzes, um Fleiſch und Blut, das dem Evangelio nicht nach will, zu zwingen, wie auch die Concordienformel lehrt: „Denn der alte Adam als der unſtellig ſtreitig Eſel iſt auch noch ein Stück an ihnen (den Wiedergeborenen), das nicht allein mit des Geſetzes Lehre, Vermahnung, Treiben und Dräuen, ſondern auch oftermals mit dem Knüttel der Strafen und Plagen in den Gehorſam Chriſti zu zwingen, bis das Fleiſch der Sünde ganz und gar aus⸗ gezogen wird.“ (Artikel VI. Vom dritten Brauch des Geſetzes.) Im Hauſe ſteht es gewiß nur dann gut, wenn der Vater auf Zucht hält und Strafe übt; ein Staat kann nur gedeihen, wenn in demſelben mit allem Ernſte darauf gehalten wird, daß die Geſetze befolgt und die Uebertreter derſelben zur Rechenſchaft gezogen werden. So kann auch eine Gemeinde und ein größerer kirchlicher Körper nur dann zur Blüthe kommen, wenn an den Gliedmaßen der Kirche Lehr⸗ und Lebenszucht gepflegt wird. Allerdings muß dabei die brüderliche Ermahnung im Schwange gehen, die Gemeindeglieder müſſen ſich auch ſelbſt ermahnen, wie aus dem Spruche Chriſti erhellt: „Sündigt dein Bruder an dir, ſo gehe hin und ſtrafe ihn zwiſchen dir und ihm alleine.“ Jede Kirchenzucht, die nicht mit der brüderlichen Beſtrafung anfängt, iſt verkehrt. Auch Luther behauptet dies in folgender Stelle: „Was hindert denn jetzt zu unſeren Zeiten den Bann? Nichts, denn daß nie⸗ mand in dieſem Stück thut, was einem Chriſten gebühret und zuſtehet. Du haſt einen Nachbar, welches Leben und Wandel dir wohl bewußt und be⸗ kannt iſt, deinem Pfarrherrn aber iſt es entweder gar unbewußt, oder je nicht ſo wohl bewußt; denn wie kann er eines Jeglichen Leben inſonderheit wiſſen, wie es iſt? Darum, wenn du ſieheſt, daß dein Nachbar durch un⸗ rechte Hantierung oder Handel reich wird; ſieheſt, daß er Unzucht oder Ehe⸗ brecherei treibet, oder ſein Geſinde unfleißig und nachläſſig zeucht und re⸗