# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1879_S17 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 17 — Es gibt ſehr viele ſogenannte Lutheraner, die da meinen, ein Charakte⸗ riſticum der Reformirten ſei ſtrenge Kirchenzucht; ein Charakteriſticum der Lutheraner aber ſei keine oder eine ſehr milde Kirchenzucht. Das iſt aber eine grundfalſche Anſchauung! Wie viel ſchon Luther auf Ausübung der Kirchenzucht hielt, ſehen wir daraus, daß er bei dem im Jahre 1537 zu Wittenberg gehaltenen Colloquium zur Concordie zwiſchen den deutſchen und ſchweizeriſchen Kirchen zu den Schweizern ſagte, in der Kirchenzucht ſtehe es beſſer bei ihnen als in Deutſchland. Der Grund, warum Luther nicht noch mehr auf Durchführung der Kirchenzucht drang, liegt nicht darin, daß er nicht das Heilſame derſelben erkannt hätte, ſondern darin, daß er ſo ſchwere Kämpfe für die Lehre hatte, die ihm keine Zeit zur Organiſation der Kirche ließen. Er hat ſtets darüber geklagt, daß keine Kirchenzucht da ſei. Zwar macht unſere Kirche in der ſchon angeführten Stelle gegen die Schwenk⸗ feldianer die Wahrheit der Kirche nicht abhängig von der Kirchenzucht, aber den Zuſtand einer Gemeinde macht ſie davon abhängig. Iſt es nun nicht ſchrecklich, unſerer Kirche aufbürden zu wollen, ſie halte Nichts auf Kirchenzucht? Hierbei ſollten wir aber auch bedenken, wie hart Paulus die Corinther ſtraft wegen ihrer Vernachläſſigung der Kirchenzucht, ſo hart, daß er ſie hernach kaum wieder tröſten konnte. Eine Gemeinde, die keine Kirchenzucht hat, verſündigt ſich ſchwer, und eine größere kirchliche Körper⸗ ſchaft ſollte es nicht leiden, Gemeinden zu haben, die keine Kirchenzucht üben wollen. Um der Ehre Gottes, um des Wohles der ganzen Kirche und der einzelnen Seelen willen ſollten wir darauf dringen, daß ſie geübt würde, und ſie nicht als etwas Nebeneingekommenes behandeln laſſen. Dafür legen unſere Bekenntniſſe unzweideutiges Zeugniß ab. In der Apologie heißt es: „So wird auch von unſern Predigern allzeit daneben gemeldet, daß die ſollen verbannt und ausgeſchloſſen werden, die in öffentlichen Laſtern leben, Hurerei, Ehebruch ꝛc.“ (Art. XI. Von der Beichte. S. 165.) Und in den Schmalkaldiſchen Artikeln: „Den großen Bann, wie es der Pabſt nennet, halten wir für ein lauter weltliche Strafe und gehet uns Kirchendiener nichts an. Aber der kleine, das iſt, der rechte chriſt⸗ liche, Bann iſt, daß man offenbarliche, halsſtarrige Sünder nicht ſoll laſſen zum Sacrament oder ander Gemeinſchaft der Kirchen kommen, bis ſie ſich beſſern und die Sünde meiden.“ (Th. III, Art. 9. S. 323.) Wer unſere ſymboliſchen Bücher unterſchrieben hat, hat auch dieſe bei⸗ den Stellen unterſchrieben, und es iſt ein großes Gebrechen, wenn eine Ge⸗ meinde die Kirchenzucht nicht ausübt. Wie ſehr nothwendig die Ausübung derſelben ſei, bezeugt auch Joh. Fecht, geſtorben 1760, der von Vielen als ein Solcher an⸗ geſehen wird, der weniger ſtreng auf Kirchenzucht gedrungen habe. „Das ganze Gebäude der Kirche Chriſti ruht auf zwei Stützen: auf dem Vortrag der geſunden Lehre und auf der Handhabung der Kirchenzucht. Wie jene