# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1879_S16 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 16 — ſchaft den Charakter der Rechtgläubigkeit nicht, ſo lange die Geſinnung herrſcht, den Irrthum abzuthun, ſobald man von deſſen Schriftwidrigkeit überzeugt wird. Ein Beiſpiel dazu aus den Vätern iſt Auguſtinus in ſeinem be⸗ rühmten Ausſpruche: „Errare potero, haereticus esse non potero“. Seiner Schwachheit traute Auguſtinus es zu, daß er irren könne; ſeinem ungeheuchel⸗ ten Glauben jedoch ſchenkte er das Zutrauen, daß er nicht ſo irren werde, daß er abfallen werde, indem er einen Irrthum hartnäckig feſthalten werde, trotz Ueberweiſung, und das macht Jemanden zum Ketzer. Taucht in einer Kirchengemeinſchaft Einer auf, der falſche Lehre predigt und in die Kirche ein⸗ zuführen ſucht, ſo muß die Liebe zum HErrn, die Liebe zur Kirche, die Liebe zum Irrlehrer ſelbſt die übrigen Glieder zum Zeugniß und, wenn Zeugniß und Ermahnung fruchtlos ſind, zum Ausſchluſſe desſelben treiben laut St. Pauli Ausſpruch: „Thut von euch ſelbſt hinaus, wer da böſe iſt.“ Iſt es aber der Fall, daß eine ganze kirchliche Gemeinſchaft eine falſche Stellung in der Lehre einnehmen ſollte und den Irrthum in Glaubenslehren dulden und feſthalten wollte, ſo muß das einzelne Glied in dieſer Gemeinſchaft, das eine beſſere Erkenntniß hat, nicht nur die falſchen Lehrer, ſondern auch die ganze Gemeinſchaft ſtrafen, auch wenn ſie ihn darüber hinausthun ſollte, wie die römiſche Kirche dem Dr. Luther und die jüdiſche Synagoge dem Apoſtel Paulus thaten. Läßt eine ſolche irrige Gemeinſchaft oder Synode ſich's wohl gefallen, über ihre falſche Stellung Zeugniß anzuhören, beſſert ſich aber nicht und thut das Falſche nicht ab, ſo muß der Betreffende ſelbſt aus⸗ treten, einmal um des böſen Scheines willen, den er ſonſt geben würde; weil Jedermann denken würde, derſelbe müſſe es doch nicht auf⸗ richtig meinen, ſonſt könnte er nicht in einer ſolchen Gemeinſchaft bleiben, trotzdem ſie ſich nicht beſſert. Zum andern, um der Gefahr willen, in der ein ſolcher Zeuge ſchwebt. Jeder Irrthum iſt etwas ſehr Gefährliches, und das fortgeſetzte Leben in einer mit Irrthum geſchwängerten kirchlichen Atmoſphäre ſtumpft nach und nach das Gewiſſen wieder ab und wird von Gott damit geſtraft, daß man endlich dem Irrthum und der Feindſchaft gegen die rechtgläubige Kirche, dem man entgangen war, wieder anheimfällt. Aus dem bisher Geſagten erhellt zur Genüge, daß Glaubenslehren nie „offene Fragen“ ſein können. Und wenn man von uns verlangt, wir ſollen die Theorie von den „offenen Fragen“ anerkennen, ſo fordert man von uns nicht das Princip der lutheriſchen Kirche, das da heißt: Nur Wahrheit und keinen Irrthum! Sondern man fordert das Princip der Union, das da lautet: Dulde den Irrthum neben der Wahrheit! — Theſis 15. Es iſt dem Bekenntniß nicht gemäß, wenn eine Synode oder größere kirchliche Körperſchaft nicht darauf hinarbeitet, daß in ihren Gemeinden allmählich die von Chriſto gewollte und in Matth. 18, 15—17. genauer beſtimmte Lehr⸗ und Lebenszucht in Schwang und Uebung kommt.