# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1879_S12 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 12 — er noch Unrecht thut und ſündigt, iſt er noch fleiſchlich und nicht in der Kirche. Wollen wir nun einen Lutheraner nach dieſen Erklärungen recht definiren, ſo werden wir es am trefflichſten ausrichten, wenn wir ihn, wie die Alten, einen Augsburgiſchen Confeſſionsverwandten nennen. — Auch dieſer Punkt wurde hervorgehoben, daß man beim Urtheile über eine Kirchengemeinſchaft von wegen der Lehrzucht allerdings einen Unter⸗ ſchied machen müſſe, ob dieſelbe aus Mangel an Erkenntniß oder aus Gleich⸗ gültigkeit gegen die reine Lehre in derſelben in dieſem oder jenem Stücke nicht ausgeübt werde. Wir finden nämlich, daß mehrere der Kirchenlehrer aus früherer und ſpäterer Zeit in einigen Stücken nicht das Rechte getroffen, ſondern geirret und ihren Irrthum auch in Schriften niedergelegt haben, und doch nicht deswegen von der rechtgläubigen Kirche ihrer Zeit in Lehr⸗ zucht genommen worden ſind. Hat nun damals die Kirche deshalb aufge⸗ hört, eine rechtgläubige, eine bekenntnißtreue zu ſein? Nein; denn dabei muß man eben bedenken, daß ihre Mitchriſten und Mitlehrer dies nicht aus falſcher Liberalität, ſondern aus Mangel an Erkenntniß nicht geſtraft haben; ſie wußten zur Zeit ſo wenig, daß es Irrthümer wären, als diejenigen, von denen ſolche vorgetragen wurden. Hätten ſie es erkannt als Irrthum, ſo hätten ſie es ſicherlich geſtraft. Ziehen wir dieſe Unterſcheidung mit in Betracht, ſo werden wir um ſo weniger anſtehen können, feſt zu behaupten: das ſei eine lutheriſche Kirche und Synode, die in den Lehren des Wortes Gottes, die ſie erkannt hat, Lehrzucht übt. — Endlich wurde hierbei noch folgende Frage beantwortet: Es ſei Allen bewußt, daß das General Council darin ſündige, daß es ganz entſchiedene Chiliaſten dulde und keine Lehrzucht übe. Müſſen wir deshalb nicht allen treuen Bekennern in demſelben den Rath geben, herauszugehen? Antwort: Ohne Zweifel ſollte man rathen: Geht ſo geſchwind als möglich heraus, nachdem Ihr erſt ſelbſt durch Euer offenes Bekenntniß darinnen Eure Pflicht gethan und geſehen habt, daß es Nichts fruchtet. Andernfalls hätten die Synoden, die ſich früher vom Council wegen des Mangels der Lehrzucht in demſelben getrennt haben, Unrecht gethan, während wir ihnen noch heute wegen ihrer Trennung von demſelben Gottes Segen wünſchen. Nicht gleich zwar hört Jemand auf, ein Lutheraner zu ſein in einer Synode oder Kirche, die keine Lehrzucht übt; aber wenn ihm die Augen aufgehen und er bleibt doch darin ſtecken, ſo hört er auf, ein Lutheraner zu ſein. Früher ſind wir gewohnt geweſen, als lutheriſch anzuſehen, was hiſtoriſch lutheriſch war; aber nachdem wir Umſchau gehalten und es anders befunden haben, müſſen wir auch warnen und alle Lutheraner auffordern, herauszugehen aus einer Gemeinſchaft, die ſo beſchaffen iſt wie das Council, da die Chiliaſten und diejenigen, welche falſch lehren vom Sonntage, gegen die Fundamentalartikel von Chriſti Wiederkunft zum Gericht, vom Reich Gottes in dieſer Welt und von der chriſtlichen Freiheit ſtreiten dürfen; und wenn Einige darin in die⸗