# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1879_S7 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 7 — kirchen des alten Vaterlandes geiſtlich zu richten — dieſen Maßſtab an dieſelben, ſo werden wir da, wo es noch am beſten ſteht, nur eine Elis⸗Zucht finden. Wie Eli wohl ſeinen Söhnen ſagte: „Thut nicht ſo übel“, aber ſie fortſündigen ließ, anſtatt ſie vom Amte zu ſetzen: ſo legen die deutſchen Landesconſiſtorien, inſonderheit wenn ſie von den noch auf Lehrzucht hal⸗ tenden, in statu confessionis ſich befindenden einzelnen Gliedern innerhalb ihrer Gemeinſchaft gedrängt werden, ein Zeugniß ab in Form einer Miß⸗ billigung und meinen nun, das ſei genug, ſie hätten dagegen gezeugt, und ſind herzlich froh, wenn die falſchen Lehrer nur halbwege ein Wort ſagen, das gut gedeutet werden kann; aber ſolche Wölfe ihres Amtes zu entſetzen, daran denken ſie nicht. Hierbei wurde gefragt, ob eine kirchliche Körperſchaft aufhöre, lutheriſch zu ſein, wenn zur Zeit keine Lehrzucht geübt werde? In der Concordien⸗ formel werde gegen die Schwenkfeldianer bezeugt, ſie höre damit nicht auf, eine rechte chriſtliche Gemeinſchaft zu ſein, wenn keine Lehrzucht geübt werde; dort heiße es alſo: „Irrige Artikel der Schwenkfeldianer: 7. Daß keine rechte chriſtliche Gemeine ſei, da kein öffentlicher Ausſchluß oder ordentlicher Proceß des Bannes gehalten werde.“ (Epitome XII.) Es ſei dies wichtig um des Urtheiles willen über die deutſchen Landeskirchen, in denen ſich noch Einzelne fänden, die gegen die herrſchende Laxheit ihrer Gemeinſchaft in der Lehrzucht zeugen und deshalb meinen, ſie hätten, ſo lange ſie dies thäten, noch Fug und Recht, ihre Gemeinſchaft eine lutheriſche Gemeinſchaft zu nennen. Wann können wir ſagen, eine kirchliche Gemein⸗ ſchaft habe aufgehört, lutheriſch zu ſein? Hierauf wurde erwiedert: Zwar ſei in der Theſe nicht die Rede davon, wann eine kirchliche Körperſchaft aufhöre, lutheriſch zu ſein; aber doch wol⸗ len wir es hierbei wichtig machen, daß eine Gemeinſchaft den lutheriſchen Charakter verliere, wenn ſie die Lehrzucht fallen laſſe. Denn wenn die lutheriſche Kirche diejenige iſt, welche nur die reine Wahrheit bekennt und ſonſt Nichts, ſo muß auch eine kirchliche Körperſchaft, ſobald in ihr die falſche Lehre darf ungehindert gepredigt werden, alsbald aufhören, eine rechtgläu⸗ bige zu ſein. Auch in der Pabſtkirche iſt von Einzelnen gegen einzelne Irr⸗ lehren gezeugt worden und wird noch gezeugt, wie die Kirchengeſchichte aus⸗ weiſ't; aber deswegen wird doch kein Lutheraner behaupten wollen, die Pabſtkirche ſei noch eine rechtgläubige Gemeinſchaft. Das angeführte Zeug⸗ niß der Concordienformel betrifft nicht die Lehrzucht, ſondern die Lebenszucht. — In der Theſis wird nicht geſagt: die Lehrzucht muß vollkommen ſein. Denn auch in der Lehrzucht werden wir es nicht zur Voll⸗ kommenheit bringen. Aber im Schwange muß ſie gehen nach dem Maße der derzeitigen Erkenntniß der Wahrheit in einer kirchlichen Gemeinſchaft. Und wenn nun die Kirchenregenten in den deutſchen ſogenannten lutheri⸗ ſchen Landeskirchen, in denen Alles bis zum vulgärſten Rationalismus herab darf gelehrt werden, wenn dieſe Kirchenregenten ſelbſt geſtehen, die