# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1879_S6 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 6 — Dies iſt die wichtigſte Theſis in der ganzen Series, denn ſie betrifft einen Punkt, den wir nicht genug hervorheben können und der uns zur Be⸗ leuchtung der verſchiedenen, ſich lutheriſch nennenden kirchlichen Körper⸗ ſchaften im alten und neuen Vaterlande das Licht in die Hand gibt. Sie dient aber nicht bloß zur Beurtheilung ſolcher kirchlicher Körper, die nicht mit uns verbunden ſind, ſondern ſetzt uns auch in den Stand, uns ſelbſt vornehmlich zu prüfen in der Synodalconferenz, wie es in dieſem Stücke in unſerer Mitte ſtehe, und nach Befund zu handeln. — Es gibt kirchliche Gemeinſchaften, welche die Symbole der lutheriſchen Kirche officiell aner⸗ kennen, den Inhalt der Bekenntnißſchriften als doctrina publica aufgeſtellt haben, aber mit dem Niederkämpfen der darin verdammten Irrthümer keinen Ernſt machen, im Gegentheil die dawider laufenden falſchen Lehren dulden. Aber das widerſpricht nicht nur einzelnen Stellen im Bekenntniſſe, ſondern dem ganzen Charakter der lutheriſchen Kirche, der nicht nur im Glauben, ſondern auch im Bekennen des Geglaubten und im Verwerfen alles deſſen beſteht, was dagegen ſtreitet. Daß Lehrzucht geübt werden ſoll und muß, verlangt ſchon das erſte Gebot. Es fordert, daß Jeder ſich den Ausſprüchen des lebendigen Gottes unterwerfe. Wie kann aber eine kirchliche Gemein⸗ ſchaft ſagen, ſie erkenne den allmächtigen Gott an, ohne unverbrüchlich dar⸗ auf zu halten, daß von ſeinem Worte nichts davon und nichts hinzugethan werde? Gottes Wort zeigt, daß falſche Lehre Sünde ſei. Es iſt ſchlimm genug, daß wir nach dem Falle, auch nach der Wiedergeburt, die Sünde noch an uns haben. Aber nun wollen und ſollen wir doch nicht noch vol⸗ lends ſagen, die Sünde der falſchen Lehre ſolle gelten! Nein, ſondern die Lehre, die nach Gottes Wort officiell anerkannt worden iſt, ſoll auch allein im Schwange gehen. — Ferner wird allen Dienern des göttlichen Wortes geboten, feſtzuhalten am Vorbilde der heilſamen Lehre und die gute Beilage zu bewahren. Wenn nun eine kirchliche Gemeinſchaft die Beilage nicht be⸗ wahren, nicht darob halten will, ſondern es dulden will und duldet, daß auch falſche Lehre gepredigt werde, ſo iſt ſie ſchon abgefallen. Ja, wie viele Warnungen ſtehen nicht in der Schrift, ſich vor falſchen Propheten zu hüten, ſie zu fliehen und zu meiden! Das heilige Predigtamt iſt laut göttlichen Wortes auch dazu eingeſetzt, die heilige Schrift zu brauchen zur Strafe der falſchen Lehre, und macht ſich durch Schweigen gegen die falſchen Lehrer deren Sünden theilhaftig. Dies alles zeigt doch klar, daß nur dann eine kirchliche Körperſchaft den lutheriſchen Namen mit Recht führt, wenn ſie Lehrzucht an ihren Gliedern übt. Freilich wird auch in ſolchen Kirchen⸗ gemeinſchaften, in denen Lehrzucht gehandhabt wird, hie und da etwas vor⸗ kommen, was hinſichtlich der Lehre falſch iſt; aber ſolche werden ſich, ſobald die Sache offenbar wird, alsbald aufmachen und ſich in der Gott gefälligen Weiſe vom Irrthume reinigen, den Sauerteig ausfegen. Legen wir nun — ſo ſchwer es uns auch wird, die durch ihre Geſchichte und Dauer uns theuer gewordenen jetzt ſogenannten lutheriſchen Landes⸗