# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1878_S61 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 61 — „Wir haben daher alle Urſache, dem HErrn zu danken für das, was er durch uns hat geſchehen laſſen, und uns gegenſeitig zu ermuntern, doch ja dies herrliche Werk mit allem Eifer zu üben. Treiben Andere Miſſion an Heiden, die 10,000, ja 20,000 Meilen von ihnen entfernt wohnen in nur ſchwer zu erreichenden Gegenden; lieſ't man ihre Miſſionsberichte und wartet oft Jahre lang vergebens auf die Kunde, daß auch nur Einer dem Evangelio zugefallen wäre, oder daß auch nur ein Anfang hätte gemacht werden können, den Heiden zu predigen: wie ſollten wir uns nicht vielmehr dieſer armen Neger annehmen, welche die Habſucht der Weißen hierher ge⸗ bracht hat, und die wir ſo leicht und bequem erreichen können, ja die zum großen Theil begierig ſind und bitten, daß wir uns ihrer und ihrer Kinder annehmen und ihnen das reine Evangelium und die unverfälſchten Sacra⸗ mente bringen ſollen? Ach, dann wären wir ja dem untreuen Knecht gleich, der das ihm anvertraute Pfund im Schweißtuch vergrub. „Zum Schluſſe erlaubt ſich Ihre ergebenſte Miſſionsbehörde, der ehr⸗ würdigen Synodalconferenz folgende Punkte zur Berathung, resp. Beſchluß⸗ nahme vorzulegen: 1. Die Herausgabe eines eigenen Miſſionsblattes. 2. Die Herausgabe mehrer engliſcher Schriften, als: der kleine Kate⸗ chismus Luthers, Gemeinde⸗Ordnung, Tractate und eine kirchliche Zeitſchrift für die Neger. 3. Daß Herr Paſtor Döſcher in New Orleans ſeinen bleibenden Wohn⸗ ſitz nehme, ihm aber daſelbſt noch ein Miſſionar als Gehülfe beigegeben werde, damit er von New Orleans aus noch Miſſionsreiſen unternehme, neue Miſſionspoſten gründe und die alten viſitire. 4. Daß eine Anzahl junger Neger, welche ſich zur Ausbildung zum Predigtamt bei Miſſionar Döſcher gemeldet haben, auf eine Zeit lang in New Orleans untergebracht, daſelbſt von Miſſionar Döſcher und unſern dortigen Predigern und Lehrern unterrichtet, beobachtet und überwacht würden, um ſpäter in einer etwa in Florida zu errichtenden Anſtalt voll⸗ ſtändig ausgebildet zu werden. 5. Daß wir, wo es nöthig iſt, den Negern Kirchen bauen, jedoch unter der Bedingung, daß ſie dieſelben nach und nach, etwa ein Zehntheil jedes Jahr, bezahlen, und dieſelben erſt dann ihr Eigenthum werden, wenn ſie vollſtändig bezahlt ſind, von dem zurückerhaltenen Gelde könnten dann wieder neue Kirchen gebauet werden. 6. Daß wir Schritte thun, auch unter den Franzöſiſch redenden Negern in New Orleans zu miſſioniren. „South St. Louis, Mo., im Juli 1878. Im Namen und Auftrage Ihrer ergebenſten Miſſionsbehörde deren Secretär C. F. W. Sapper.“