# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1878_S54 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 54 — Möglichkeit nicht abgeſchnitten werde, ſich an eine der beſtehenden allgemei⸗ nen Synoden anzuſchließen, denſelben alſo ihre Selbſtſtändigkeit und Un⸗ abhängigkeit gewahrt bleibe; und 2. daß die vorhandenen theologiſchen An⸗ ſtalten der zu Staatenſynoden zuſammentretenden allgemeinen Synoden zu einem gemeinſchaftlichen Seminar vereinigt werden. Beſchloſſen, daß die Delegatenſynode der Allgemeinen Synode von Miſſouri, Ohio u. a. Staaten die von der Synodalconferenz projectirte Gründung eines Geſammtſeminars mit Freuden begrüße und bereit ſei, dies ſo wichtige Werk mit allem Ernſt und Eifer und ohne Verzug in An⸗ griff zu nehmen, und zwar zunächſt mit allen denjenigen Synoden der Synodalconferenz, welche ihre Hand zur Ausführung dieſes Werkes bieten. Beſchloſſen, daß eine Committee, beſtehend aus den Herren: C. F. W. Walther, Profeſſor und Dr. theol., H. C. Schwan, Präſes der allgemeinen Synode, und J. P. Beyer, Präſes der Oeſtlichen Diſtrictsſynode, nebſt den Herren: C. Römer aus St. Louis, L. Brauns aus Chicago und C. Eißfeldt aus Milwaukee, ernannt und beauftragt werde, mit Committeen anderer zur Synodalconferenz gehörender Synoden in Sachen der Errichtung eines Ge⸗ ſammtſeminars zu berathen. Beſchloſſen, daß die obgenannte Committee auf Grund folgender Inſtruction in Unterhandlung trete: 1. Sie ſoll erſt dann ein gültiges Uebereinkommen treffen können, wenn ihre Vollmacht durch die Gemeinden, denen die Sache vorgelegt werden ſoll, beſtätigt iſt. 2. Sie ſoll die andern zur Synodalconferenz gehörenden Synoden, resp. deren Beamte, auffordern, Committeen zu ernennen, die mit ihr, wo⸗ möglich noch vor der Verſammlung der Ehrw. Ohioſynode, über die Errich⸗ tung eines Geſammtſeminars berathen. 3. Sie ſoll in der anzuberaumenden Conferenz folgender Aufträge ſich entledigen: a. Sie ſoll für einen geſunden, hochgelegenen, leicht zugänglichen Punkt in den Vereinigten Staaten ſtimmen. Es ſoll ihr jedoch, wenn nöthig, geſtattet ſein, zuzuſtimmen, wenn gefordert wird, daß der zu erwählende Ort nicht ſüdlich und nicht öſtlich von Chicago liege. b. Sie hat darauf zu ſehen, daß die Unkoſten für Ankauf des zu erwerbenden Landes — etwa 40 bis 80 Acker —, ſowie für Errich⸗ tung der nöthigen Gebäude, unter die betreffenden Synoden pro rata vertheilt werden, ſoweit dieſelben nicht durch etwaige Landſchenkungen und Stiftungen gedeckt werden. c. Sie ſoll beantragen, daß ein Board of Trustees ernannt werde. d. Sie ſoll beantragen, daß in dem Geſammtſeminar drei Ab⸗ theilungen (Departements) eingerichtet werden, eine deutſche, eine engliſche und eine norwegiſche, und daß für jede Abtheilung ein be⸗ ſonderes Gebäude errichtet werde, daß jedoch für die Lehrſäle aller