# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1878_S42 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 42 — dringen läſſet; nimmermehr aber ſo weit, daß er in der Seele der Ge⸗ rechtigkeit der Sache überzeugt wäre; ohne welche Verſicherung aber das Gewiſſen nicht zugibt, daß man die Sache unternehme, wo der Menſch, aufs Gelindeſte von der Sache zu reden, fürchten muß, daß er wider Gottes Willen thun möchte. Daher in ſolchem Zuſtand freilich kein anderes Mittel iſt, als den ſicherſten Theil zu wählen, und alſo dieſe zweifelhafte Sache zu unterlaſſen; denn darin iſt er gewiß, daß er nicht ſündige, ob's auch ſchon ſonſt keine verbotene Sache wäre.“ (Bedenken, vom Jahre 1681. II, 540 ff.) Hierzu wurde bemerkt: Wer mit ſeiner Schwägerin in die Ehe treten will, muß zugeben, es ſtehe nicht in der Schrift, daß er es thun dürfe. Aber nun ſchließen die Meiſten aus 3 Moſ. 18, 18.: es ſei möglich, daß ſie es thun dürften; und darauf hin treten ſie auch wirklich in die Schwagerehe. Sie thun damit aber nichts anderes, als daß ſie dem jeſuitiſchen Probabilis⸗ mus huldigen, der darin beſteht, daß die Jeſuiten lehren: wenn es dir pro⸗ babel (wahrſcheinlich) iſt, du ſündigeſt nicht, ſo biſt du ohne Schuld. — Auch hilft es Niemandem, ſich auf die alten Prediger zu berufen, die auch fromm geweſen ſeien und die Schwagerehe nicht geſtraft hätten. Denn ſo ſich auf das Anſehen der Perſonen zu ſtützen ſei nicht lutheriſch, ſondern echt papiſtiſch. Einem Chriſten muß es feſt ſein wie ein Glaubensartikel: was ich jetzt thun will, iſt Gott gefällig. So muß ihm auch zu Muthe ſein hinſichtlich der Schwagerehe. Mancher denkt wohl: oh! ich verſpüre gar keine Anfechtung deswegen. Aber entweder iſt ſein Gewiſſen überhaupt noch nicht aufgewacht oder der Teufel ſpart ihm die Anfechtung darüber auf bis zur Todesſtunde. Dies ſollte ſich jedermann in die Seele ſchreiben, daß, wenn man etwas nicht mit gutem Gewiſſen thut, man in Gefahr ſteht, daß der Glaube dann vom darauf folgenden böſen Gewiſſen ausgelöſcht werde. Prediger ſollten darum den Chriſten wohl vorhalten, in welche Seelengefahr ſie ſich begeben, wenn ſie überhaupt etwas thun, wovon ſie nicht gewiß ſind, daß es recht ſei, und inſonderheit, wenn ſie ſich in die Schwagerehe begeben, während in ihnen das Gewiſſen ſchreit: du handelſt am Ende doch nicht recht. — Es wurde noch daran erinnert, daß früher in Sachſen und Würtemberg die Ehegeſetze zweimal des Jahres öffentlich verleſen worden ſeien, und daß es vielleicht auch hier rathſam wäre, von Zeit zu Zeit in der Kirche ein Schema verleſen zu laſſen, das das Reſultat der moſaiſchen Ehe⸗ verbote enthielte. Prediger verſündigen ſich gewiß an ihren Leuten, wenn ſie ihnen dieſelben verſchweigen. Theſis 5 wurde hierauf angenommen. Theſis 6. Die Frage, ob alle wider 3 Moſ. 18. und 20. bereits eingegangenen Verbindungen nothwendig wieder aufzulöſen ſeien, iſt eine die praktiſche [„18, 18.“: die erſte Ziffer der Versangabe iſt eine beſchädigte 1 — nur ein Punkt in der Lücke vor der 8 iſt ausgedruckt; geleſen 18.]