# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1878_S40 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 40 — Theſis 5. Da diejenigen, welche eine Schwagerehe eingehen wollen, den obi⸗ gen Beweiſen gegenüber eingeſtehen müſſen, daß ihnen ein klares Wort Gottes dafür fehlt, daß dieſe Ehe nicht unter die verbotenen gehöre, ſo ſollten auch die, welche ſich noch nicht davon überzeugen können, daß jene Ehe 3 Moſ. 18. u. 20. verboten ſei, ſich derſelben doch enthalten, da, was im Zweifel gethan wird und daher nicht aus dem Glauben geht, nach Röm. 14, 23. Sünde iſt. Hierzu wurden folgende Zeugniſſe verleſen: Luther: „Wenn ein Pfaff, Mönch oder Nonne ſich nicht enthalten kann, ſondern Luſt zum ehelichen Leben hat, der oder die mögen frei ehelich werden, auf daß den Gewiſſen gerathen werde, und man ſoll ihnen hierinnen kein Gebot oder Verbot machen. Aber darauf mußt du ſehen, daß du ge⸗ rüſtet und geharniſcht ſeiſt, daß du kannſt vor Gott und vor der Welt be⸗ ſtehen, wenn du derhalben angefochten wirſt, ſonderlich am Sterben und im Todbette vor dem Teufel. Es iſt nicht genug, daß du ſprechen wollteſt: Der und der hats gethan; mein Nachbar iſſet Fleiſch am Freitage, darum habe ich's auch gegeſſen; jedermann thut jetzt alſo, darum thue ich's auch; ich habe dem gemeinen Haufen gefolgt; und was der unbeſtändigen. ungegrün⸗ deten Worte mehr ſind. Daß du ſagen wollteſt: Der oder dieſer Prediger hat's gepredigt, gilt auch nicht, hält auch nicht den Stich; der Teufel kehret ſich auch nicht dran. Ja, wenn du nicht gewiſſer biſt und beſſer gerüſtet, denn mit ſolchem ſchwachen Harniſch, ſo haſt du ſchon verloren. Es muß ein Jeglicher in dieſem Falle für ſich ſelbſt ſtehen und aufs allerſtärkſte ge⸗ rüſtet ſein, wider den Teufel zu ſtreiten. Du mußt dich gründen auf einen hellen, klaren, ſtarken Spruch der Schrift, dadurch du denn beſtehen magſt. Denn wenn du einen ſolchen Spruch nicht haſt, ſo iſt's nicht möglich, daß du beſtehen könneſt; der Teufel reißt dich hinweg, wie der Wind ein dürres Blatt hinweg reißt.“ (Dritte Predigt gegen Carlſtadt's Neuerungen im Jahre 1522. XX, 27.) Luther ſchrieb im Jahre 1522 an Chriſtoph Jörgow: „Wo euer Gewiſſen unruhig und ungewiß iſt, da ſuchet, wo ihr könnt, daß ihr aus ſolcher Unruhe, welche ſtrebt wider den Glauben (der ein ſicher feſt Gewiſſen machen ſoll), je länger, je mehr euch wenden möget. . . So euer Gewiſſen murret, nachdem ihr die Wahrheit erkennet, ſo wird ſolches ebenſo viel als die Wahrheit verleugnen heißen, wie Paulus zun Römern am 14. ſagt: Wer wider ſein Gewiſſen thut, der iſt verdammt, oder, wie ſeine Worte lauten: Was nicht aus dem Glauben geht, iſt Sünde.“ (de Wette, IV, 496.) Spener: „Wie nun dieſes das erſte Fundament iſt, ſo folget nächſt demſelben das andere: daß, wo auch die Sache einigerleimaßen zweifel⸗ haftig wäre, das Gewiſſen erfordert, daß man allezeit den ſicherſten Weg er⸗ wählen müſſe, worinnen gewiß iſt, daß man nicht ſündige. Es lautet