# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1878_S36 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 36 — nes Valers iſt. Dieſe Bezugnahme läßt ſich um ſo weniger verkennen, als in beiden Stellen dieſelben Worte wiederkehren. Wenn man hiegegen einwenden wollte, die Beziehung der Worte „ſein Fleiſch“ auf das vorhergehende „Vater“ (3 Moſ. 20, 19.) ſei unſtatthaft, weil dabei die vor dem Vater genannte Mutter nicht ausdrücklich berückſichtigt ſei, die doch offenbar hier auch in Betracht kommen müſſe, ſo wäre zu erwiedern, daß eben um der offenbaren Beziehung auf 3 Moſ. 18, 12. willen die ausdrückliche Er⸗ wähnung der Mutter und ihrer Schweſter nicht mehr nothwendig war; denn dort folgt ja auf die Beſtimmung: „die Schweſter deines Vaters iſt das Fleiſch deines Vaters“ im nächſten Vers unmittelbar die weitere: „Die Schweſter deiner Mutter iſt das Fleiſch deiner Mutter“. Bedenkt man fer⸗ ner, daß ſchon zuvor 3 Moſ. 18, 7. verboten war, die Scham des Vaters und der Mutter zu blößen, ſo ergibt ſich, daß 3 Moſ. 20, 19. die Erwäh⸗ nung des einen Theils vollſtändig genügte, um an den andern Theil, an die Mutter, als den mit eingeſchloſſenen, zu erinnern. Und endlich: Wenn unſere lutheriſchen Väter ſagen würden, man könne mit der Generalregel allein nichts beweiſen, dann dürfte man allenfalls ſagen, ſie faßten die Worte „Fleiſches Fleiſch“ verallgemeinert auf. Nun ſagen ſie aber: die Generalregel reicht hin zur Beurtheilung der praktiſchen Fragen; ſie würde aber nicht hinreichen, ja, ſie wäre ziemlich unbrauchbar, wenn man „Fleiſches Fleiſch“ nicht ſo verſteht, wie es oben in den Citaten von Spener, Dannhauer, der Leipziger Facultät und V. E. Löſcher ausgelegt iſt. Mit den Stellen 3 Moſ. 25, 49.: „Oder ſein Vetter oder Veiters Sohn (mag ihn löſen) oder ſonſt ſein nächſter Blutsfreund ſeines Geſchlechts = אוֹ־מִשְּׁאֵר בְּשָׂרוֹ מִמִּשְׁפַּחְתּוֹ“ — und 4 Moſ. 27, 11.: „Hat er nicht Vettern, ſollt ihrs ſeinen nächſten Freunden geben, die ihm angehören in ſeinem Ge⸗ ſchlecht = לִשְׁאֵרוֹ הַקָּרֹב אֵלָיו מִמִּשְׁפַּחְתּוֹ“ dürfe man nicht operiren, um zu be⸗ weiſen, daß 3 Moſ. 18, 6. das שְׁאֵר בְּשָׂרוֹ eben auch nur gleichbedeutend mit „Fleiſch“ oder „nächſter Verwandter“ ſei. Denn in den erſteren Stellen ſei der Scopus ein ganz anderer als in letzterer. 3 Moſ. 18, 6. ſei die Auf⸗ zählung der Grade Scopus, da werde das Genus Fleiſches Fleiſch an⸗ gegeben; 3 Moſ. 25, 49. und 4 Moſ. 27, 11. dagegen würden nur einige Species namhaft gemacht. — Ferner ſei auch dies zu bedenken, daß dem Scheer Besaro, 3 Moſ. 25, 49., und dem Scheer Ha Karob, 4 Moſ. 27, 11., der verallgemeinernde Ausdruck Mimmischpachto (aus ſeinem Geſchlecht) beigeſetzt iſt, durch welchen verallgemeinernden Ausdruck die Auf⸗ zählung abgeſchloſſen wird. Das Scheer, 3 Moſ. 18, 6., erhalte ſeine nähere Beſtimmung aus Besaro und 3 Moſ. 25, 49. und 4 Moſ. 27, 11. aus dem Mimmischpachto, deswegen könne man aus dem einen nichts gegen das andere beweiſen. — Endlich wurde darauf aufmerkſam gemacht, daß Alles darauf ankomme, zu beweiſen, daß man 3 Moſ. 18, 6. von der urſprünglichen Bedeutung des