# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1878_S34 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 34 — gebenen Auffaſſung nicht möglich iſt. Man ſtimme in der Auffaſſung des Ausdrucks „Fleiſches Fleiſch“ nicht nur mit den neueren Lexikographen und Exegeten, z. B. Geſenius, Fürſt, Keil, ſondern auch mit der großen Mehr⸗ zahl der altlutheriſchen Exegeten und Dogmatiker, z. B. Chemnitz, Gerhard, Mentzer, der Weimar'ſchen Bibel, welche שְׁאֵר בְּשָׂרוֹ, Fleiſches Fleiſch. nur für eine vollſtändigere Ausdrucksweiſe für das einfache שְׁאֵר, Fleiſch, halten. Und daß ſie das mit Recht thun, zeige deutlich die Vergleichung der Stellen Lev. 20, 19., wo die Schweſter meines Vaters oder meiner Mutter mein Fleiſch genannt wird, und nicht meines Fleiſches Fleiſch, während hier doch der 2te Grad vorliegt; ferner 4 Moſ. 27, 8. ff., wo שְׁאֵר, Fleiſch, nach Nennung verwandter Perſonen im 1ten und 2ten Grade zur Bezeich⸗ nung der Blutsfreundſchaft im Allgemeinen gerade ſo gebraucht wird, wie 3 Moſ. 25, 49. שְׁאֵר בְּשָׂרוֹ nach Verwandten im 1ten, 2ten und 3ten Grad. Schon Luther ſtehe auf Seiten dieſer Auffaſſung, da er an den beiden einzi⸗ gen Stellen, wo שְׁאֵר בְּשָׂרוֹ, Fleiſches Fleiſch, vorkommt (3 Moſ. 18, 6. und Cap. 25, 49.), dies durch „nächſte Blutsfreundin“ wiedergibt, wo „nächſte“ ganz unpaſſend wäre, wenn es die Verwandten im 2ten Grad bezeichnen ſollte. Am deutlichſten ſpreche ſich Gerhard aus, der (ed. Preuss, p. 258) ſo ſagt: ‚Man darf ſich nicht nahen zu שְׁאֵר בְּשָׂרוֹ, zum Fleiſch ſeines Flei⸗ ſches, d. h. zu der, welche meinem Fleiſche am nächſten ſteht (quae proxime carnem meam attingit); und damit man nicht glaube, daß das Verbot ins Unendliche auszudehnen ſei, werden auch gewiſſe beſtimmte Grade aufge⸗ führt, welche als Beiſpiele erklären (qui exempli loco declarant), welche Perſonen und welche Grade unter dem Namen Verwandte des Flei⸗ ſches zu verſtehen ſind. Es wird dem Menſchen nicht verboten, ſagt Ra⸗ dulphus, ſich zu irgend einer Verwandten zu nahen, ſondern nur, ſich der zu nahen, welche das Folgende genau beſtimmen wird.‘ Gerhard ſtehe alſo of⸗ fenbar nicht ſo, daß er dafür halte, 3 Moſe 18, 6. allein für ſich gebe auch ohne die folgenden Beiſpiele ganz zur Genüge an, welche Perſonen und Grade verboten ſeien.“ Darauf iſt zu erwiedern: Entweder 3 Moſ. 18, 6. enthält eine Regel, oder es enthält keine Regel. Iſt das Erſtere der Fall, und darüber ſind ja Alle einig, dann muß ſie doch einen Zweck haben; und dieſer Zweck kann doch nur der ſein, daß dadurch die Grenze gezogen wird für die erlaubten Grade der Heirath. Eine Grenze aber würde hier nicht angegeben, wenn שְׁאֵר בְּשָׂרוֹ überhaupt jede Verwandt⸗ ſchaft bezeichnete; denn alle Menſchen, weiß, ſchwarz und roth, ſind, als von einem Blute abſtammend, mit mir verwandt, und ich dürfte alſo gar nicht heirathen. Nein, die Worte שְׁאֵר בְּשָׂרוֹ müſſen an dieſer Stelle, wo ſie eine Grenze, und zwar eine ſo wichtige Grenze, beſtimmen ſollen, einen ganz be⸗ ſtimmten, nicht einen dehnbaren Sinn haben. Und dieſer Sinn muß, als in einer sedes doctrinæ, der eigentliche urſprüngliche ſein, von dem abzu⸗ gehen uns nur ein Umſtand bewegen könnte, nämlich der, daß uns ein kla⸗