# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1878_S16 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 16 — Heilige Geiſt doch anzeigt, daß es hier nicht auf Dinge wie z. B. den Re⸗ ſpect (respectus parentelae), ſondern auf den Grad der Verwandſchaft an⸗ komme. Zum andern werden durch die Zuſätze: „denn es iſt deiner Mutter nächſte Blutsfreundin“, „denn es iſt deines Vaters Blöße“ u. ſ. w., ſolche Gründe angegeben, die auch für Fälle gelten, die nicht namhaft ge⸗ macht ſind; wo aber dieſelben Gründe Anwendung finden, da iſt auch das⸗ ſelbe Verhältniß. Würden wir endlich drittens nur die Perſonen, nicht aber die Grade anſehen, ſo würden mehrere Ehen, die Jeder ſofort als uner⸗ laubt erkennt, z. B. die Ehe mit des Bruders Tochter, als erlaubt gelten können, weil die betreffenden Perſonen nicht genannt ſind. — Hierin ſtimmen wir auch mit den Vätern unſerer Kirche. So ſchreibt Chemnitz: „Die erſte Regel: Weil in jenem allgemei⸗ nen Satze (Levit. 18, 6.) ausdrücklich die Univerſal⸗Partikel geſetzt wird אֶל־כָּל־שְׁאֵר zu aller Nähe des Fleiſches: ſo werden alſo in jener Nähe des Fleiſches, welche Fleiſches Fleiſch iſt, nicht nur gewiſſe Perſonen, welche Levit. 18. ausdrücklich genannt werden, ſondern, wie wir geſagt haben, alle, welche Fleiſches Fleiſch ſind, verboten.“ (Loc. th. III. fol. 207.) Ferner: „Hier disputiren die modernen Juden, daß die Ehen aller derjenigen Perſonen, welche nicht ausgedrückt ſeien, nicht verboten ſeien. Und zwar gibt das Luther in ſeiner erſten Schrift von der Ehe ebenfalls zu, da er nicht die Grade, ſondern die Perſonen zählt. Nach einigen Jahren aber widerruft er dies und führt dieſe Verbote auf gewiſſe Grade zurück. Denn wenn nur die Perſonen zu berückſichtigen wären, ſo würde folgen, daß der Enkelſohn ſeine Großmutter heirathen könne, weil ſie nicht namentlich verboten wird; während dies doch offenbar frevelhaft iſt. Daher dies wohl zu merken iſt, daß Lev. 18. nicht nur jene Perſonen verboten werden, welche daſelbſt namentlich ausgedrückt ſind, ſondern auch alle, welche in ebendem⸗ ſelben, gleichem oder entſprechendem Grade ſind.“ (Loci th. III. fol. 207.) Melanchthon bemerkt: „Der Text iſt von den Graden, nicht nur von den Perſonen zu verſtehen, wie die Juden narren (nugantur).“ (Examen etc. R. 7. b.) Conrad Dieterich ſagt: „Wer da insgemein verbeut, daß man keine Blutsfreundin heirathen ſolle, der bezielet nicht nur die Perſonen, ſondern auch insgemein die Grade und Stufen. Nun verbeut Gott aber insgemein die Vermiſchung mit Blutsfreundinnen, es geſchehe nun ſolche gleich durch fleiſchliche Erzeugung, d. i., vermöge der Blutsfreundſchaft, oder durch fleiſch⸗ liche Verknüpfung, d. i., vermöge der Schwägerſchaft, oder ſie ſeien von gleichem Geblüt oben herab ſtammend, als Mutter und Ahnfrau, oder unten auf ſtammend, als Tochter und Enkelin, oder ſeitwärts ſtammend, als Bruder, Schweſter, Enkelin von Bruder oder Schweſter, Vaters⸗Schweſter, wie ingleichen auch Mutter⸗Schweſter. Die Worte im 3. Buch Moſ. 18, 6. ſind klar: ‚Niemand ſoll ſich zu ſeiner nächſten Blutsfreundin thun.‘ Es handelt alſo Gott in dieſen Worten nicht nur von den Perſonen, ſondern