# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1878_S15 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 15 — Ebenſo ging auch Brenz im Jahre 1530 noch nach den Perſonen, und zwölf Jahre ſpäter ſchreibt er in ſeinem Commentar zum 3. Buch Moſe: „. . . Denn Moſes hat nur einen Auszug der Blutsverwandtſchaft und Schwägerſchaft geſchrieben und der natürlichen Vernunft überlaſſen, aus dieſen Perſonen, welche er namentlich aufgeführt hat, die anderen Perſonen, welche ebenfalls durch das natürliche Geſetz verboten ſind, zu erkennen.“ (Opp. Tom. I. fol. 839 sqq.) Den Beſchluß ſeiner Beweisführung macht Dieterich mit folgenden Worten: „die Uebereinſtimmung der Kirchenväter und der ſelbſten Herren Katholiken Beifall theilt uns den 8ten Beweisgrund mit.“ So läßt ſich unter den Kirchenvätern Auguſtinus alſo vernehmen: „Im Leviticus Cap. 18. iſt verboten, was auch in der Zeit des Neuen Teſta⸗ ments, nachdem die Beobachtung der alten Schatten abgethan worden, ohne Zweifel zu halten iſt.“ (Quaest. supra Levit. q. 64.) Und Chemnitz ſchreibt: „Die erſten und älteſten Concilien haben über dieſe Sache nichts feſtgeſtellt. Denn ſie hielten ſich innerhalb der Grade welche durch das göttliche Geſetz und durch menſchliche Geſetze ausgedrückt waren. . . In der zweiten Turonenſiſchen Synode um das Jahr des HErrn 577 werden im 22ſten Canon erſtlich die Verbote des göttlichen Geſetzes, zum andern die Verbote der bürgerlichen Geſetze angeführt und drittens die Ver⸗ bote der Synoden beigefügt.“ (Loci th. III, 213.) Später ſind freilich die Papiſten auf die albernſten Eheverbote und Be⸗ gründungen derſelben gerathen, bis ſie ſogar bis zum ſiebenten Verwandt⸗ ſchaftsgrade die Ehe für unzuläſſig erklärten. Von dieſem Zwange wollte Luther die armen Gewiſſen befreien; und wenn wir ſehen, daß er Anfangs zu weit gegangen iſt, ſo müſſen wir bedenken, daß er eben nicht, wie wir, Vorgänger hatte, die ihn hätten leiten können. Wir haben aber ſchon aus der oben angeführten Stelle geſehen, daß Luther ſpäter gar ſtreng geworden iſt, und in dieſer Strenge blieb er bis an ſeinen Tod. Die irren alſo ſehr, welche ſich mit ihrer verkehrten Auffaſſung von 3 Moſ. 18. auf Luther be⸗ rufen; denn man muß nicht den ſpäteren Luther aus dem früheren corrigiren, ſondern den früheren aus dem ſpäteren, der von ſich ſelbſt ſagt, daß er nicht über Nacht zum Meiſter geworden ſei. Die Theſis wurde, wie ſie lautet, angenommen. Theſis 2. Die moſaiſchen Eheverbote betreffen (mit Ausnahme des 3 Moſ. 18, 14. genannten Falles) nicht allein die in denſelben ausdrücklich ge⸗ nannten, ſondern alle Perſonen, welche mit den Genannten in einem gleichen Grade der Verwandtſchaft ſtehen. Vornehmlich drei Beweiſe ſind es, auf welche dieſe Theſe ſich ſtützt. Erſtens geht den 3 Moſ. 18, 7—17. ausgeſprochenen Einzelverboten ein Generalverbot voran, das einen Verwandtſchaftsgrad angibt; womit der