# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1878_S13 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 13 — nicht nur Marc. 6, 18., ſondern auch in den Parallelſtellen, Matth. 14. und Luc. 3., mit großem Nachdruck die Worte „Bruders Weib“, und es wäre ganz ungereimt, wenn man annehmen wollte, dieſer ſchreckliche Zuſatz, den St. Marcus noch beſonders hervorhebt durch die Worte: „denn er hatte ſie gefreiet“, ſtehe gewiſſermaßen müßig da. Aber ſelbſt wenn wir zugeben, daß die Stelle Marc. 6. nicht in dem Maße zwingend iſt, wie die Corintherſtelle, ſo haben wir hier doch wieder einen Beweis für die göttliche Eingebung der heiligen Schrift, indem das theure Gotteswort, welches, wie es in dem Liede heißt, „ſich niemand verkehren läßt, er ſei ſo klug er wolle“, immer wenigſtens eine ſchlagende Stelle bietet und ſich auch dadurch von Worten menſchlicher Weisheit unterſcheidet. Sollte aber Jemand einwenden, der Umſtand, daß Johannes dieſe Ehe des Herodes als Sünde ſtrafe, beweiſe noch nicht, daß Herodes ſich gegen ein Moralgebot vergangen habe, indem es ja auch denkbar ſei, daß Johannes hier eine Uebertretung des Ceremonialgeſetzes rüge, ſo müßte man darauf hinweiſen, daß davon nicht die Rede ſein kann, indem der Heiland ausdrücklich ſagt, das Geſetz gehe bis auf Johannes den Täufer, habe alſo mit ihm ſein Ende erreicht, ſeine Gültigkeit verloren. Damit kann aber nur das Cere⸗ monialgeſetz gemeint ſein, das auch der HErr ſelbſt und ſeine Jünger nicht gehalten haben; denn vom Moralgeſetz leſen wir, daß davon kein Tüttelchen vergehen ſoll. Wie Chemnitz dieſe Stelle, Marc. 6, 18., angeſehen habe, ſehen wir aus einem Paſſus ſeiner Loci, der ſo lautet: „Zur Zeit der Freiheit des Neuen Teſtaments ſtraft der Täufer aus dieſen“ (moſaiſchen) „Geſetzen den Herodes Marc. 6, 18.: ‚Es iſt nicht recht, daß du deines Bruders Weib habeſt.‘ Johannes ſtraft den König nicht wegen des Raubes und Ehebruchs, ſondern tadelt ihn wegen der Blut⸗ ſchande aus dem Geſetz Moſis Lev. 18, 16. von den verbotenen Graden. Und er thut dies im Neuen Teſtament, als das Alte ſchon ſein Ende erreicht hatte. Denn das Geſetz und die Propheten haben geweiſſagt bis auf Johan⸗ nem, Matth. 11, 13. Woraus erhellt, daß dieſe Geſetze nicht zu den cere⸗ monialen zu rechnen ſind. Und Paulus unterwirft 1 Cor. 5, 1. denjenigen, welcher ſeine Stiefmutter genommen hatte, nach dieſen Geſetzen dem Banne und übergibt ihn dem Satan. Während er von den ceremonialen Geſetzen ſonſt ſagt: ‚Die Beſchneidung iſt nichts‘, Gal. 6, 15., vgl. Col. 2, 16. . . Dieſes Beweiſes bedient ſich Paulus 1 Cor. 5, 1.: ‚Von ſolcher Hurerei wiſſen auch die Heiden nicht zu ſagen.‘ Ohne Zweifel disputirte jener Blut⸗ ſchänder, Moſis Recht habe im Neuen Teſtament ſein Ende; es ſei daher er⸗ laubt, ſeine Stiefmutter zu heirathen. Aber Paulus zeigt, daß jenes Geſetz nicht abgeſchafft ſei, weil die Heiden vor ſolcher Befleckung eine Scheu haben.“ (Loci th. P. III, fol. 206.) „Unſer 7ter Beweisgrund“, ſchreibt Dieterich weiter, „lehnet ſich auf die natürliche Einzeichnung in aller Menſchen Herzen. Dies bekräftigen die Geſetze der Kaiſer, das bürgerliche Recht und der Rechts⸗