# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1878_S11 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 11 — (nisi contrarium textus et circumstantiae suadeant). Nun iſt aber den Uebertretern der Geſetze von den verbotenen Graden die Lebensſtrafe geſetzt im 3. B. Moſ. im 18. und 20. Cap., in dem 5. B. Moſ. im 27. Cap. V. 20. ff. Sind derohalben dieſe Geſetze nicht Ceremonial⸗ oder levitiſche, ſondern Sittengeſetze. Bellarmin beantwortet dieſen Grund, indem er den größeren Satz (die Major) für unrichtig erklärt und die daraus erfolgende Folgerei leugnet, indem auch den levitiſchen und gerichtlichen Geſetzen gleiche Strafen beigelegt worden, da er zur Probe die Exempel der Uebertretung des Geſetzes der Beſchneidung und deſſen, der geſäuert Brod in dem Oſterfeſt ißt, in dem 2. B. Moſ. 12. mit anführt. Allein wir beantworten dieſen Einwurf, daß erſtlich dieſer unſer Vernunftgrund die Erweiſungskraft vereint, nicht aber zertheilt, hat; zweitens iſt ein ſophiſtiſcher Kunſtgriff dahinter, indem nicht gleiche Sachen verglichen werden (elenchus parium), weil die Beſchneidung und Oſterlamm die Sacramente Alten Teſtaments ſind, ſo da, ob ſie zwar etwas mit dem Ceremonialgeſetz gemein hatten, viel Sonderliches, von den andern Ceremonien gänzlich Entferntes in ſich hielten u. ſ. w.“ Derſelbe: „Den 5ten Grund theilt uns der Generalbeſchluß, ſo den Geſetzen von gewiſſen verbotenen Graden zugeeignet (wird), mit, in dem 3. B. Moſ. 18, 5.: „der wird dadurch leben.“ Auch dieſer Grund, beſonders wenn man ihn zuſammenhält mit den übrigen Gründen, macht es ſonnenhell und klar, daß 3 Moſ. 18. nicht von levitiſchen Geboten, ſondern von die ganze Menſchheit bindenden Moral⸗ geboten die Rede iſt. Denn die Verheißung des ewigen Lebens, die in der angeführten Stelle an das Halten dieſer Ehegebote geknüpft wird, finden wir in der Schrift nur an Moralgeſetze geknüpft, nicht an Ceremonialgebote. Vielmehr ſtrafen es die heiligen Propheten, daß man glaubte, durch Haltung der Ceremonialgebote das Geſetz erfüllt zu haben. So ſagt auch der Heiland dem, der ihm die Summa des Moralgeſetzes angegeben hatte: „Thue das, ſo wirſt du leben“; das ſagt er aber nie von dem Halten eines Ceremonial⸗ gebotes. Und wenn der Apoſtel ſagt: „das dem Geſetz unmöglich war“ ꝛc., ſo meint er offenbar auch das Moralgeſetz; denn das Ceremonialgeſetz hatten ja die Juden wenigſtens zum großen Theil gehalten. Auch in der Stelle Jeſ. 58, 13. u. 14. wird die Verheißung des Lebens nicht an das äußerliche Halten des jüdiſchen Sabbaths, ſondern an die rechte geiſtliche Feier des Sabbaths geknüpft, die, als der eigentliche Kern des Sabbathsgebotes, auch uns angeht und darin beſteht, daß wir von unſerm Thun ablaſſen und Gott in uns wirken laſſen. Dieterich fährt fort: „6tens gründen wir dieſe unſere Meinung auf die Wiederholung dieſer Geſetze. Denn die Geſetze, welche auch im Neuen Teſtament geboten und erheiſcht werden, ſind . . ſittliche Naturgeſetze. Dem kleinen Satz ertheilen wir ſein Wahrheitslicht erſtlich aus der That Johannis des Täufers Marc. 6, 18. Zweitens bekräftiget es Pauli Hand⸗