# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1878_S7 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 7 — vor Gottes majeſtätiſchem Richterſtuhle Sünde iſt. Vier Gründe ſollten doch einen Jeden bewegen, in dieſer Sache ſein Gewiſſen ins Klare zu bringen, nämlich 1. weil es doch gewiß undenkbar iſt, daß Gott, nachdem er das ſechste Gebot gegeben hat, über dieſen ſo ſehr dahineinſchlagenden Punkt uns ſollte keine genaue Offenbarung gegeben haben. 2. Es müßte Jemand zu einem unvernünftigen Thiere geworden ſein, wenn er nicht zugeben wollte, daß man nicht alle Perſonen heirathen dürfe, und es müßte ihm daher daran liegen, zu erfahren, wer die Perſonen ſeien, die er ehelichen und nicht ehelichen dürfe. 3. Wir haben zwar von Natur noch einige ſchwache Eindrücke von dem, was verboten iſt in dieſer Hinſicht, die Eindrücke ſind auch allgemein, aber deswegen ſind ſie doch keine zuverläſſige Regel, wie St. Paulus bezeugt Röm. 7, 7.: „Denn ich wußte nichts von der Luſt, wo das Geſetz nicht hätte geſagt: Laß dich nicht gelüſten.“ Damit iſt aber ſonnenhell bewieſen, daß wir nicht nur nichts vom Evangelio, ſondern auch ſehr wenig vom Geſetz wiſſen. 4. Jedem Chriſten muß daran liegen, ganz gewiß zu ſein, daß er in ſeiner Ehe in einem Gott wohlgefälligen Stande lebe. Dies alles ſollte uns mit innigem Danke gegen Gott erfüllen, daß er uns auch in dieſem Stücke nicht im Dunkel gelaſſen hat, und um ſo williger machen, dieſe Lehre auf⸗ und anzunehmen. — Der bequemſte und betretenſte Weg, dieſes Capitel als Regel aus dem Wege zu räumen, iſt, zu behaupten, dasſelbe ſei nicht moraliſcher Natur, ſon⸗ dern, wie die Speiſeverbote, nur dem jüdiſchen Volke gegeben. Aber das iſt ein Irrthum. Allerdings ſind ſie zunächſt zu den Juden geredet, aber doch in einer Weiſe, daß man ſehen muß, ſie gelten allen Menſchen. Auch das iſt ein Irrthum, wenn man geltend machen will, die Ausdrücke: „das iſt ein Greuel“, beziehen ſich nur auf den letzten Theil der Verbote. Denn damit werden die Verbote eingeleitet, daß die Kinder Iſrael nicht thun ſollen nach den Werken Egyptens, aus welchem ſie gezogen waren, noch nach den Werken Canaans, in das ſie ſollten geführt werden; und zum Schluß wird geſagt, die Cananiter ſollten um ihrer Werke willen ausgeſtoßen und von ihrem Lande ausgeſpieen werden. Zwiſchen dieſen zuſammenſtimmenden Anfang und Schluß werden nun dieſe Verbote gelegt. Daraus muß doch Jeder⸗ mann einſehen, daß Gott die Uebertretung dieſer Verbote als Greuel und Verunreinigungen an den Heiden geſtraft habe, dieſe Verbote alſo allgemeiner Natur ſein müſſen. Es würde nur Frevel ſein, da hier ausdrücklich ſteht: „Ihr ſollt euch in dieſer keinem verunreinigen; denn in dieſem allen haben ſich verunreiniget die Heiden“ — zu ſagen: ich nehme aber dies oder jenes Stück darin aus. Nur ein ganz entſchiedenes Wort Gottes, das eine Ausnahme feſtſetzte, würde uns, ſoweit es eben ſelbſt Ausnahme macht, ent⸗ binden. Gott kann allerdings Ausnahmen machen, wie z. B. am fünften Gebot erhellt. Allen Menſchen gilt das Gebot: „Du ſollſt nicht tödten“, und doch befiehlt Gott dem Abraham, ſeinen Sohn zu ſchlachten, und es iſt nicht unwahrſcheinlich, daß die Juden deshalb in ihrer Blindheit meinten,