# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1877_S41 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 41 — Gegenſtand Vorſchläge ausarbeiten und noch während der diesjährigen Ver⸗ ſammlung der Synode zu endgültiger Berathung vorlegen ſolle. Derſelben Committee wurde zugleich Punkt 1, c. des erſten Committee⸗ berichtes überwieſen. Der Bericht dieſer Committee lautet wie folgt: Ihre Committee erlaubt ſich der Ehrw. Synode vorzuſchlagen, daß eine Committee ernannt werde, welche mit einer ähnlichen von der Ehrw. Allgem. Synode von Miſſouri zu ernennenden Committee einen Vereinbarungsplan etwa auf folgender Baſis beſprechen und womöglich entwerfen ſoll, der dann den beiden reſp. Synoden als Vorlage diene. a. Die beiden Allgem. Synoden von Ohio und Miſſouri ſollen vor⸗ läufig fortbeſtehen, bis die Bildung von Staatenſynoden allgemein durch⸗ geführt werden kann, worauf wir von jetzt an mit aller Treue hin⸗ arbeiten wollen. b. Die Grenzlinie zwiſchen dieſen beiden Allgem. Synoden ſoll die öſt⸗ liche Grenze von Michigan, Indiana und Kentucky und die nördliche Grenze von Kentucky, Tenneſſee und North Carolina ſein, — und ſoll das Gebiet der Allgem. Synode von Ohio öſtlich und nördlich von dieſen Grenzlinien ſoweit als thunlich in Staatenſynoden eingetheilt werden; in welche Be⸗ grenzung jedoch die englichen Diſtrikte unſerer Synode vorläufig nicht ein⸗ geſchloſſen ſind. c. Beide Allgem. Synoden ſollen ein gemeinſames Prediger⸗ und Schullehrer⸗Seminar haben, das unter der Aufſicht der Synodalconferenz ſtehen ſoll, — vorausgeſetzt, daß wenigſtens zwei engliſche Profeſſoren im Predigerſeminar angeſtellt werden, und daß auch im Schullehrerſeminar genügend für das Engliſche geſorgt werde. d. Die reſp. Colleges ſollen nach einem und demſelben Lehrplan geleitet werden, in welchem auch für tüchtige Ausbildung in der deutſchen und eng⸗ liſchen Sprache Sorge getragen wird. Achtungsvoll die Committee, M. Loy, W. F. Lehmann, C. H. L. Schütte, H. F. Belſer, G. F. H. Meiſer. Die Synode nahm dieſen Bericht zur Berathung auf; und nachdem derſelbe Punkt für Punkt durchgeſprochen war, wurde er als Ganzes an⸗ genommen. Darauf wurde, dem Vorſchlage dieſer Subcommittee gemäß, von der Synode eine Committee für Berathung mit der Ehrw. Allgem. Miſ⸗ ſouriſynode auf obiger Grundlage erwählt, beſtehend aus: Prof. M. Loy, Prof. W. F. Lehmann, den Paſtoren G. F. H. Meiſer, H. Lang, F. zur Mühlen.“ 6. Die ehrw. Synode von Wisconſin u. a. Staaten: Dieſelbe erklärt: 1. „Daß ſie den urſprünglichen Plan der Vereinigung aller rechtgläubigen Lutheraner innerhalb der Synodal⸗Conferenz zu ſelbſt⸗ ſtändigen, unabhängigen Staatenſynoden von Herzen gutheißt und billigt.“