# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1877_S26 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 26 — Schmach der evangeliſchen Wahrheit zu kitzeln. Würden aber die Räthe ſelbſt es deinen Schülern gebieten und du könnteſt es nicht hindern, ſo müßteſt du doch deine Nichteinſtimmung klüglich und in gebührender Weiſe bezeugen. Nun ſcheint die Sache durch Einſchlagung eines Mittelwegs leichter abge⸗ macht zu werden, daß man den Lobwaſſer ſeltener ſingen läßt und er ſo nach und nach verlernt werde. Ohne Zweifel iſt jene Sitte auf Anſtiften der Calviniſten eingeführt worden. Gott wird von jenen ſtummen Hunden eine ſchwere Rechenſchaft abfordern, welche dem ihnen befohlenen Amte nicht in Zeiten ein Genüge gethan haben, durch deren Schuld und Nachläſſigkeit es geſchehen iſt, daß den Irrthümern der Reformirten nicht eine Ritze, ſondern ein weit offenes Thor, wie man ſieht, aufgethan worden iſt.“ (A. a. O. S. 83. u. 85.) Wie können wir es nun vor Gott verantworten, falſchgläubige Geſang⸗ bücher in unſern Gemeinden zu gebrauchen! Heißt es denn nicht Gottes ſpotten, wenn man ihm etwas vorſingt, was wider ſein Wort iſt? Wahrlich, man ſollte meinen, Gott müſſe mit dem Blitze dreinfahren; und das thäte er auch, wenn ſeine Langmuth nicht ſo groß wäre. Ein Geſangbuch iſt in einem gewiſſen Sinne des Wortes auch eine Be⸗ kenntnißſchrift. Wenn nun eine Gemeinde ein falſchgläubiges Lied ſingt, ſo bekennt ſie falſch, mag ſie ſich auch in ihrer Conſtitution auf die Ungeän⸗ derte Augsburgiſche Confeſſion verpflichten. Es entſtand nun die Frage, wie hier zu helfen ſei. Solche Gemeinden, die falſche Bücher haben, müſſen allerdings zuerſt belehrt werden. Das ge⸗ ſchieht am beſten dadurch, daß man die echten, rechtgläubigen Lieder mit den falſchgläubigen, verfälſchten vergleicht und beide der Gemeinde vorlegt. Aber der Anfang zur Beſſerung muß damit gemacht werden, daß nie⸗ mand mehr eine Gemeinde annimmt, welche, wenn ſie ein ſchlechtes Geſang⸗ buch hat, nicht verſpricht, daß ſie dasſelbe mit der Zeit abſchaffen will. Darauf müſſen die Viſitatoren ſehen und auch diejenigen, welche Paſtoren zu ordiniren oder einzuführen haben, ſollen ſich weigern, wenn die Gemeinden nicht verſprechen, ihre ſchlechten Geſangbücher abſchaffen zu wollen. Ebenſo muß der antretende Paſtor ſich in dieſer Hinſicht ganz klar ausſprechen: „So ſtehe ich zu eurer Agende, eurem Geſangbuch und eurem Katechismus. Wollt ihr's nicht abſchaffen, ſo kann ich nicht euer Paſtor ſein.“ Man denke ja nicht, wenn wir ſo ſprechen, ſo nehmen uns die Gemeinden nicht. Iſt es Gottes Wille, ſo kommt der Beruf doch zu Stande. Wenn man dagegen ein paar Jahre ſtillſchweigt und nachher anfangen will, das ſchlechte Geſang⸗ buch fortzubringen, ſo ſagen die Gemeinden: Hat er's ſo lange getragen, ſo kann er's auch noch weiter tragen. Es iſt hier auch noch ein Unterſchied zwiſchen dem Pennſylvaniſchen und dem Gemeinſchaftlichen Geſangbuch zu machen. Das erſtere darf man wohl eine Zeitlang unter Proteſt gebrauchen, wenn die Gemeinde verſpricht, es ab⸗ ſchaffen zu wollen. Das Gemeinſchaftliche darf man gar nicht benutzen.