# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1877_S22 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 22 — Schulen haben, nicht weg, aber Ernſt und Eifer muß ſich bei ihnen finden. Sie dürfen trotz aller Hinderniſſe nicht die Hand vom Pfluge ziehen. Dann laſſen ſich die Schwierigkeiten auch mit Gottes Hilfe überwinden. Ein leuch⸗ tendes Beiſpiel dafür, wie man bei allen Schwierigkeiten doch das Hauptziel erreichen kann, bietet Island, wo die Hausväter ihre Kinder trefflich unter⸗ richten und ſie ſo bei der lutheriſchen Kirche erhalten. Warum ſollte ſich Aehnliches nicht auch in Amerika, ſelbſt in der Einöde thun laſſen? Es ſol⸗ len doch die Eltern wohl bedenken, daß ſie erſt für ihre Kinder und dann für ihren Acker oder ihr Geſchäft zu ſorgen haben. Wenn die Leute nur rechte Chriſten werden, ſo wird alles Andere ſchon folgen. Das hat man auch bei einigen engliſchredenden Lutheranern in Südmiſſouri geſehen, die jetzt bereits blühende Gemeindeſchulen haben. Man laſſe nur nicht nach, denn auch hier gilt das Sprüchwort: Steter Tropfen höhlt den Stein. Freilich darf man nicht erwarten, daß alles in einem Tage in die ſchönſte Ordnung komme. Nur über die Pflicht des Paſtors müſſen wir uns klar ſein, ſich der Jugend anzunehmen. Das ſieht Mancher als ein zu geringes Werk an, denn unſere Zeit iſt eine Zeit großartiger Unternehmungen. Aber gerade die Treue im Kleinen müſſen wir lernen. Und ein Paſtor, der die verlaſſenen Kinder nicht in Gottes Wort unterweiſen will, handelt gerade ſo untreu, als wenn er nicht predigen wollte. Es erhoben ſich Bedenken, ob der Satz, daß es Sünde ſei, wenn man ſeine Kinder in die Staatsſchulen ſchicke, nicht doch zu allgemein gefaßt ſei, denn es gebe doch Fälle, wo es kein Unrecht ſei, z. B. wo die Schulen ganz in den Händen von Lutheranern ſeien. Hierauf wurde entgegnet, das ſeien beſondere Fälle. Zu Schwarmgei⸗ ſtern, Falſchgläubigen und Ungläubigen könne man die Kinder nimmermehr ſchicken, denn da komme der Spruch in Betracht: „Hütet euch vor den falſchen Propheten“ und: „Ein wenig Sauerteig verſäuert den ganzen Teig.“ Jeder Disciplinarfall muß ja auf Grund der Moral entſchieden werden, und das kann ein Schwarmgeiſt nie recht machen. Auch die Bücher müſſen rein ſein. Es genügt ferner nicht, daß der Lehrer etwa blos dem Namen nach lutheriſch iſt, ſondern er muß ein Mann ſein, der ſein Amt lutheriſch verwaltet, z. B. auch rechten Geſchichtsunterricht gibt. Iſt das der Fall, ſo mag man den Beſuch einer ſolchen Schule im Nothfall hingehen laſſen; denn wollte man auch das nicht geſtatten, ſo würde man die Gewiſſen erkenntnißreicher Luthe⸗ raner mit ſeinen Ausſtellungen nicht mehr treffen. Uebrigens hat dann die Staatsſchule ihren eigentlichen Charakter verloren. Natürlich muß außer⸗ dem für Religionsunterricht geſorgt ſein, damit den Kindern Gottes Wort nicht entzogen wird, das ja in den Staatsſchulen nicht gelehrt werden darf. Es wurde nun die Frage aufgeworfen, ob man denn die Staatsſchulen mit ſeinen Steuern unterſtützen dürfe, wenn ſie ſündlich ſeien. Hierauf wurde geantwortet: Allerdings. Man achte nur recht auf den Unterſchied zwiſchen Kirche und Staat, ſo wird man die Frage leicht beant⸗