# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1877_S19 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 19 — wahr niemand, daß er ſein Kind hinthue. Es muß verderben alles, was nicht Gottes Wort ohne Unterlaß treibt. Ich habe große Sorge, die hohen Schulen ſeien große Pforten der Hölle, ſo nicht emſiglich die heilige Schrift üben und treiben in's junge Volk.“ (Erl. XXI, S. 349. 350. 351.) Und ebenſo heißt es im Unterricht der Viſitatoren, durch Lutherum cor⸗ rigiret: „Etliche lernen gar nichts aus der heiligen Schrift, etliche lehren die Kinder gar nichts, denn die heilige Schrift; welche beide nicht zu leiden ſind. Denn es iſt vonnöthen, die Kinder zu lehren den Anfang eines chriſtlichen und gottſeligen Lebens. So ſind doch viele Urſachen, darum daneben ihnen auch andere Bücher ſollen vorgelegt werden, daraus ſie lernen reden.“ (Walch X, 1974.) Luther fordert hier wahrlich nichts Geringes und will alle weltlichen Wiſſenſchaften in den Dienſt Gottes geſtellt und zu ſeiner Ehre getrieben haben. Darum ſollen auch wir in dieſem herrlichen Werke fleißig ſein und nicht nur in allen unſeren Gemeinden Schulen, ſondern auch außerhalb derſelben Miſſionsſchulen errichten. Geſchieht das recht auch in den mittleren und öſtlichen Staaten, ſo muß uns das General Council, ja zuletzt noch die Generalſynode folgen, wie das an manchen Orten die Unirten haben thun müſſen, um ihre Glieder zu behalten. Und wo möglich ſollten alle dieſe Schulen Freiſchulen ſein. Das hieße recht Miſſion getrieben. Es wurde nun die Frage an die Synodalconferenz gerichtet, wie dem Gewiſſen ſolcher Gemeindeglieder zu rathen ſei, die den Segen der Gemeinde⸗ ſchulen wohl einſähen und auch alles, was in ihren Kräften ſtehe, zu thun bereit wären, um eine ſolche für ihre Kinder zu erlangen, aber doch in dieſer Bemühung keinen Erfolg hätten, etwa weil auch ihre Paſtoren ſie nicht un⸗ terſtützten. Ob man es auch ſolchen Leuten, nachdem ſie vergeblich alles Mögliche gethan hätten, chriſtliche Schulen zu bekommen, zur Sünde machen könne, wenn ſie ihre Kinder in die Staatsſchulen ſchickten. Hierauf wurde geantwortet: Allerdings! Solche Zuſtände ſeien ja ſehr zu beklagen, und die Beſſerung müſſe bei den Paſtoren anfangen. Denen müſſe es zur Gewiſſensſache gemacht werden, daß ſie ſich ſolcher Leute und ihrer Kinder annähmen. Falls das aber geſchähe, ſo ſollten ſich die Eltern auch um Gottes willen mit geringen Leiſtungen der Paſtoren im Unterricht begnügen, bis ſie etwa nach der Confirmation ihre Kinder auch in weltlichen Dingen könnten weiter fördern laſſen. Könnten oder wollten aber die Paſtoren in dieſem nöthigen Stücke nicht ihre Schuldigkeit thun, ſo müſſe man auf andere Weiſe zu helfen ſuchen, etwa dadurch, daß man die Kinder an einen andern Ort ſchicke, damit ſie dort chriſtlichen Unterricht empfingen. Ueberhaupt iſt es ſehr gefährlich, wenn man erſt eine Regel macht und dann ſogleich Ausnahmen dazu ſetzt. Das iſt die Praxis des Council, vor der wir uns mit allem Ernſt zu hüten haben. Denn ſonſt ſehen faule Pre⸗ diger und geizige Gemeinden ſofort auf die Ausnahmen und meinen, dieſel⸗ ben paßten gerade auf ihren Fall. Dadurch wird dann die ganze Regel