# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1877_S18 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 18 — anderswo nirgends, denn aus den Schulen erbaut. So wenig man nun ohne Verletzung des Gewiſſens und Nachtheil chriſtlicher Bekenntniß zu den Kirchen, Sacrament und Gottesdienſt des Pabſtthums halten kann, ebenſo⸗ wenig mag auch das paſſiren, daß man die Kinder zu ihren Schulen weiſe. Neben dieſem und für's andere werden die armen und unſchuldigen Kinder durch dies Werk von ihren eigenen Eltern vom ſeligmachenden Glauben ab⸗ geführt. Wer kann nun ausſprechen, was Schaden hiermit von ſolchen Eltern ihrem eigenen Fleiſch und Blut beigebracht, was unwiederbringlicher Nachtheil auch gemeiner Chriſtenheit hiermit zugefügt, was überſchreckliche That von den Eltern ſelbſt hiermit begangen werde! So iſt dies nun eine rechte Verſuchung Gottes, den Kindern vor erſtarktem Verſtande und Alter ſolche gefährliche und verderbliche Fallſtricke legen, daraus auch wohl erfahrenen und betagten Leuten ſich zu wirken bisweilen ſchwer fallen will, und ſich darauf verlaſſen, daß man ſie im Catechismo unterwieſen habe. Niemand iſt leichter in allem Böſen zu verführen, denn eben die Jugend.“ (Dedeken, Thesaur. Vol. I. P. II. fol. 986 f.) Man kann die Eltern leicht überzeugen, daß ſie ihre Kinder nicht vor der Confirmation in Schulen ſchicken, wo Schwarmgeiſter und Ungläubige lehren; aber man muß ſie auch warnen, daß ſie dies ſelbſt nach der Confir⸗ mation nicht thun, wenn dieſelben noch ungegründet ſind. Denn ein wenig Sauerteig verſäuert den ganzen Teig, und das menſchliche Herz gleicht ja dem Zunder, ſo daß es, wenn es mit dem Böſen in Berührung kömmt, gleich Feuer fängt. Von einer Seite her wurde nun noch gewarnt, man möge doch auch den Staatsſchulen nicht zu ſehr entgegentreten und ſie geradezu Teufelsſchulen nennen, wie das manchmal geſchehe. Die Chriſten ſollten vielmehr Freunde der öffentlichen Schulen ſein, denn es würde auch in ihnen ein Gott wohl⸗ gefälliges Werk getrieben, und die ſchrecklichen Uebelſtände, die ſich in ihnen fänden, ſeien doch nur ein Accidens. Hierauf wurde erwidert, daß zunächſt von einer eigentlichen Erziehung in den Staatsſchulen nicht die Rede ſein könne, denn die müſſe geſchehen durch Gottes Wort. Nun wende man ſich ja nicht dagegen, daß der Staat ſeine Schulen aufrichte, ſondern nur dagegen, daß unſere Gemeindeglieder ſie benutzten. Aber für einen Segen dürfe man ſie auch nicht erklären; es ſei nur ein geringerer Schaden, wenn die Jugend in den Staatsſchulen erzogen würde, als wenn ſie ohne allen Unterricht wie die wilden Thiere heranwachſe. Was in den Schulen getrieben werden ſoll, zeigt Luther in ſeiner be⸗ kannten Schrift an den chriſtlichen Adel deutſcher Nation von des chriſtlichen Standes Beſſerung, aus dem Jahre 1520, wo er ſchreibt: „Für allen Dingen ſollte in den hohen und niederen Schulen die für⸗ nehmſte und gemeinſte Lection ſein die heilige Schrift und den jungen Knaben das Evangelium. Wo aber die heilige Schrift nicht regiert, da rathe ich für⸗