# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1876_S57 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 57 — untergehen. Aber Gott gab Gnade, daß Fri[?]de durch [?] in [?] wurde. Daher heißt ſie mit Recht: Formula Concordi[?] formel); denn es iſt wirklich durch ſie Eintracht in unſerer Kirche [?] worden. Keine Zeit iſt jenen Jahren von Luthers Tod bis zum Entſtehen der Concordienformel ſo ähnlich, als die unſrige. Auch damals gab es ſoge⸗ nannte Lutheraner der verſchiedenſten Farben. Laßt uns daher unſer Volk mit dieſem koſtbaren Bekenntniß bekannt machen, damit es nicht nur wiſſe, wie es ſich gegen Päbſtler, Zwinglianer, Arianer und dergleichen, ſondern auch gegen falſche Lutheraner verhalten ſolle. Die Conferenz begrüßte dieſe Sache mit Freuden und faßte darüber folgende Beſchlüſſe: 1. Daß wir alle unſere Gemeinden darauf aufmerkſam machen und ſie ermuntern, am Dienstag nach dem Trinitatisfeſt, den 29. Mai 1877, einen Gottesdienſt zum Gedächtniß dieſes großen Ereigniſſes abzu⸗ halten. 2. Daß alle Editoren der verſchiedenen Synodalorgane erſucht werden, dieſe Sache in den Blättern anzuregen und Mittheilungen aus der Geſchichte der Concordienformel zu machen. 3. Daß die Conferenz es billigt und dazu ermuntert, daß die Epitome mit geſchichtlicher Einleitung und erklärenden Bemerkungen für das Volk bearbeitet werde und im Druck erſcheine. 4. Daß Herr Profeſſor Walther hiermit aufgefordert und gebeten ſei, letztere Arbeit zu übernehmen. Auch die lieben Norweger, unter denen die Concordienformel kein officiell anerkanntes Bekenntniß iſt, ſtimmten dieſen Beſchlüſſen mit Freuden bei und erklärten, ſie würden an allem theilnehmen und das mit Freuden thun. Denn die Concordienformel ſei dennoch unter ihnen ſo beliebt, daß ſie mit Luſt jede Gelegenheit ergreifen würden, dieſes Bekenntniß ihrem Volke anzu⸗ preiſen. Es wurde auch der Wunſch ausgeſprochen, daß das Schriftchen in die engliſche Sprache möchte überſetzt werden. VII. Eine Bitte und Appellation eines Herrn Paſtor R. Köhler an die Synodalconferenz wurde einer Com⸗ mittee übergeben, welche alſo berichtete: „Die zur Unterſuchung der von Paſtor R. Köhler der Ehrw. Con⸗ ferenz vorgelegten Streitſache zwiſchen ihm und ſeiner Synode ernannte Committee empfiehlt der Ehrw. Synodalconferenz, dieſe Angelegenheit als nicht zu ihrer Competenz gehörig abzuweiſen, abgeſehen davon, daß der Kläger noch nicht einmal in ſeiner eigenen Synode bis an die letzte Inſtanz gegangen iſt.“