# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1876_S52 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 52 — [?] zu Staatenſynoden zu Stande gekommen ſei, [?]bſichtigten Werke die natürliche und genugſame Grund⸗ [?]gedeihliches B[?]ehen fehle. Ein allgemeines Seminar müſſe auf der Grundlage einer allgemeinen Synode beruhen. So möchten auch ſolche Synoden, welche ſchon eigene theologiſche Lehr⸗ anſtalten beſitzen, auf denen ihre Zöglinge ausgebildet werden, bei Errichtung eines Geſammtſeminars bei ihren Paſtoren und Gemeinden auf Widerſtand ſtoßen, welche glauben möchten, daß die Errichtung einer ſolchen Anſtalt ihnen nicht zugemuthet werden könne, da ja für ihre eigenen Bedürfniſſe hinreichend geſorgt ſei. Dagegen wurde hervorgehoben: So gewichtig auch dieſe Bedenken für Manche ſein mögen, ſo ſind ſie doch nicht wichtig genug, den Gründen, welche uns zur Errichtung einer Geſammtanſtalt beſtimmen ſollen, das Gegen⸗ gewicht zu halten. Sie laſſen ſich leicht aus dem Wege räumen. Zuvör⸗ derſt iſt zu bedenken, daß die Synodalconferenz nur ein berathender Körper iſt, der den Gemeinden keine Beſchlüſſe zur Ausführung aufzwingen, ſondern nur ſeine Ueberzeugung öffentlich dahin ausſprechen kann, daß die Errich⸗ tung einer ſolchen Anſtalt für das Gedeihen unſrer evangeliſch⸗lutheriſchen Kirche in Amerika neben Anderm das wirkſamſte Mittel ſei, reine Lehre und rechte Praxis in ihrer Mitte aufrecht zu erhalten, und daß eine gemeinſame Anſtalt auch die ſo wünſchenswerthe territoriale Abgegrenztheit der luthe⸗ riſchen Kirche auf das kräftigſte befördern werde. Alle unſere Beſchlüſſe müſſen ja unſern Synoden und den einzelnen Gemeinden in denſelben zur Begutachtung vorgelegt werden. Erklären ſich die Gemeinden dagegen, ſo kann aus der Sache nichts werden. Wir, als Vertreter unſerer Synoden, können nur unſern moraliſchen Einfluß dafür geltend machen, daß eine ſolche Anſtalt ins Leben gerufen werde. Dies können wir jedenfalls ohne Bedenken übernehmen, denn wir werden alle die lebhafte Ueberzeugung haben, daß eine ſolche Anſtalt ein dringendes Bedürfniß iſt. Sollte es nun wirklich mit Gottes Hülfe uns gelingen, unſere Gemein⸗ den dafür zu gewinnen, ſo iſt nicht geſagt, daß wir den Bau auch ſofort in Angriff zu nehmen haben, ſondern wir können ruhig auf einen gelegeneren Zeitpunkt warten, denſelben vorzunehmen, und zwar um ſo mehr, als für das augenblickliche Bedürfniß geſorgt iſt und die Studenten anderer Syno⸗ den indeſſen mit Freuden in den beſtehenden Anſtalten Aufnahme finden, wie das ja bisher in Springfield und St. Louis geſchehen iſt. Sollte nun eine Synode in der Lage ſein, daß es ihr unter den jetzigen Verhältniſſen nicht möglich wäre, durch Aufbringung von Geldmitteln ſich an der Errichtung eines Geſammtpredigerſeminars betheiligen zu können, ſo wäre es ja Unrecht, wenn wir das von ihr verlangen würden. Sie kann ja dann damit warten, bis es ihr möglich iſt, das Seminar auch materiell zu unterſtützen. Doch ſollte ſie der Sache nicht um ihrer augenblicklichen drückenden Lage willen hindernd in den Weg treten, vielmehr mit Freuden