# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1876_S51 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 51 — 6. Die Norwegiſche Synode ein[?] den genannten Seminarien örtlich an[?] verb[?] ſelben nach Bedürfniß [?] benutzen. Hierauf entſtand folgende Frage: Iſt die Errichtung eines theologiſchen Geſammtſeminars noch vor Verſchmelzung der Synoden zu Staaten⸗ ſynoden, oder erſt nach derſelben in Angriff zu nehmen? Die Meinungen hierüber waren anfangs getheilt. Bei der Beſprechung dieſer Frage wurde unter Anderem Folgendes bemerkt: So wichtig die Bildung von Staatenſynoden iſt, ſo iſt doch die Errich⸗ tung eines gemeinſchaftlichen Predigerſeminars noch ungleich wichtiger und wünſchenswerther. Die Gründe hierfür ſind bereits in den früheren Ver⸗ handlungen ausgeſprochen worden. Hierzu kommt nun, daß bei der In⸗ Angriff⸗Nehmung einer Verſchmelzung der Seminarien zu einem Geſammt⸗ ſeminar weniger Schwierigkeiten zu überwinden ſein werden, als bei der Bildung von Staatenſynoden, während dieſe durch jene Verſchmelzung mehr, als durch irgend etwas Anderes, mächtig gefördert werden würde. Mit den Gemeinden wird es nicht ſchwer halten, ſie für eine ſolche Geſammt⸗ anſtalt zu gewinnen. Die Sache ins Werk zu ſetzen, iſt auch jetzt leichter zu ermöglichen, als vielleicht ſpäter, da augenblicklich nur drei Lehranſtalten vorhanden ſind, auf denen die Zöglinge ihre theologiſche Ausbildung em⸗ pfangen, nämlich zu Columbus, Springfield und St. Louis. Erſtere An⸗ ſtalt gehört der Ohioſynode, während die beiden letzteren Anſtalten Eigen⸗ thum der Miſſouriſynode ſind, auf denen gegenwärtig nicht nur ihre eigenen Zöglinge, ſondern auch die der Synoden von Illinois, Minneſota und Wisconſin, ſowie die der Norwegiſchen Synode, ihre Ausbildung empfangen. Es iſt demnach im Grunde eine Verſchmelzung der theologiſchen Lehr⸗ anſtalten nur zweier Synoden, der Ohio⸗ und Miſſouriſynode, zu bewerk⸗ ſtelligen, was ſich gewiß erreichen läßt. Dagegen wurden nun auch mancherlei Bedenken erhoben: Ob es näm⸗ lich vor Verſchmelzung der Synoden rathſam ſei, eine ſolche gemeinſame Anſtalt ins Leben zu rufen, denn dieſelbe müſſe doch mit Geldmitteln aus⸗ geſtattet werden. So lange, als nur Einzelſynoden vorhanden wären, möchte ſich bei einzelnen unter denſelben entweder geringere oder größere Läſſigkeit im Aufbringen der nöthigen Geldmittel vorfinden und ſo die Laſt dafür auf anderen Synoden deſto mehr ruhen. Oder es könnten auch ein⸗ zelne Synoden wegen ihrer Anſtalten (z. B. Gymnaſien) mit ſolchen finan⸗ ciellen Schwierigkeiten zu kämpfen haben, daß ſie ſich an der Errichtung einer neuen Lehranſtalt nicht betheiligen könnten, da ſie alsdann Unzufriedenheit im Kreiſe ihrer Synodalgemeinden zu befürchten hätten, die durch die Auf⸗ rechterhaltung ihrer eigenen Anſtalten ſchon genugſam in Anſpruch genom⸗ men würden und denen man deshalb nicht zumuthen dürfe, neue Laſten zu tragen. Deshalb möchte es, ſo heilſam und wünſchenswerth das Beſtehen einer ſolchen gemeinſamen Anſtalt wäre, doch wohl rathſamer ſein, damit zu