# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Juli 1858_S210 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 210 Lutherisch⸗theologische Pfarrers⸗Bibliothek. Der erste Theil handelt von den kirchlichen Gebräuchen 1. in Absicht auf die Ehe und Taufe, (vitae ingressus); 2. in Absicht auf die Confirmation, Beichte, Absolution, Bußzucht und den Gottesdienst mit Communion, sowie in Absicht auf die Haus⸗ und Krankencommunion (vitae progressus); 3. in Absicht auf Tod und Begräbniß (vitae egressus). Der zweite Theil handelt von den Kirchengebräuchen 1. in Absicht auf die heiligen Orte, deren Ausstattung und Zubehör, 2. in Absicht auf die heiligen Zeiten, 3. die geistlichen Personen, 4. die Geberden und 5. den Kirchengesang. Dies alles sind jedoch nur die ganz allgemeinen Titel der verschiedenen Abschnitte, in welchen alles, was da- mit in Beziehung steht, bis auf das Speciellste nach seiner Bedeutung, seinem Ursprung und nach seiner Entwickelung bis zu der Gestalt, die dasselbe in un- serer Kirche hat oder hatte, dargestellt, von Mißdeutung gerettet und gegen die Widersacher vertheidigt wird. Es ist ein wirklich bewunderungswürdiges Werk, an welchem wir nur das aussetzen möchten, daß es zugleich die ver- wandten heidnischen Ceremonien ziemlich ausführlich mit behandelt, natür- lich ohne jedoch, wie leider! auch gewisse Gelehrte zu thun sich nicht entblödet haben, aus denselben die kirchlichen Gebräuche herzuleiten. Wenn Dr. Phi- lipp Müller, Professor zu Jena, in der Vorrede, die er unserm "Rituale" vorgesetzt hat, den Wunsch ausspricht, daß das Werk sobald als möglich in deutscher Sprache erscheinen und so allen Gliedern der Kirche zugänglich ge- macht werden möge, so müssen wir beklagen, daß es nicht geschehen ist. Es umfaßt, die Vorrede und Register eingerechnet, 1786 Seiten in Quarto. An guten musicalischen Hülfsmitteln zu den liturgischen Handlungen hat es in neuerer Zeit sehr gefehlt, da theils die alten Agenden, in denen auch die Noten zu den zu singenden liturgischen Stücken sich finden, immer seltener, theils die darin gebrauchte Notenform den Meisten unverständlich ist. Seit dem Jahre 1851 ist jedoch auch diesem Bedürfniß abgeholfen durch fol- gendes Werk: „Liturgie lutherischer Gemeindegottesdienste, herausgegeben von Friedrich Hammel, Nördlingen bei Beck. 1851.“ (Agendenformat). Diese eigens „den Aeltesten und Gemeinden der Kirche Gottes in Nordamerika“ gewidmete musicalische Liturgie enthält nach einer instructiven Einleitung die Noten für Prediger und Gemeinde (resp. Haus- vater und Familie) bei den folgenden Acten: 1. Hauptgottesdienst mit Com- munion (einschließlich des großen Gloria in excelsis oder et in terra der Epistel und des Evangeliums, des Credo oder römischen Glaubensbekennt- nisses, des Schaffe in mir, des Sanctus, des Agnus Dei, des Jesaja dem Propheten und des Nunc dimittis); 2. Vormittagsgottesdienst an Sonn- und Festtagen ohne das heilige Abendmahl (einschließlich der Litanei); 3. Morgen- und Abendgottesdienste (einschließlich acht Melodien zum Psalmen- singen, des Te Deum, des apostolischen Glaubensbekenntnisses, des Magnifi- cat und des Verleih' uns Frieden); 4. Begräbnißgottesdienst (einschließlich des Si bona suscepimus und des Ecce quomodo); nachträglich folgt noch das Veni sancte Spiritus und Regeln für den Vortrag der liturgischen Ge-