# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1876_S45 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 45 — reichung des Zieles, unſere Synoden zu Staaten⸗Synoden zu verſchmelzen, zu unterbreiten, erſtattet die unterzeichnete Committee den nachſtehenden Bericht. Da die von der Ehrwürdigen Synodal⸗Conferenz ſeit ihrer Entſtehung angewendeten Mittel, Einigkeit in Lehre und Praxis zu fördern, ſeit Jahren wirkſam geweſen ſind, und für das bei beſtehender Selbſtändigkeit der ein⸗ zelnen Synoden in dieſer Richtung Erreichbare vollſtändig genügen; die bisher feſtgehaltene Verbindung rechtgläubiger Synoden mit verſchiedener Sprache ſich zur Erhaltung dieſer Einigkeit als ausreichend bewährt hat; Beſeitigung fordernde Uebelſtände der jetzigen ſynodalen Verbindung nur bei den deutſchen, ihr angehörigen, Synoden vorhanden ſind; dieſe Uebelſtände aber nur in der wirklichen Verſchmelzung der deutſchen Synoden zu Staaten⸗ Diſtricts⸗Synoden verſchwinden können, ſo erſcheint es als das Zweckmäßigſte zur Erhaltung des Guten und Beſeitigung der Mißſtände in der jetzigen Verbindung 1. daß die ſämmtlichen deutſchen Synoden innerhalb der Synodal⸗ conferenz ſich zu Einer kirchlichen Körperſchaft vereinigen, etwa unter dem Namen der deutſchen evangeliſch⸗lutheriſchen Synode von Nord⸗Amerika; 2. daß dieſe Synode in Diſtrictsſynoden getheilt werde, deren geogra⸗ phiſche Grenzen die Staatengrenzen bilden; 3. daß die allgemeine Synode durch die ſie repräſentirenden, von den Diſtrictsſynoden gewählten Delegaten alles das verwaltet, was für alle einzelnen Diſtrictsſynoden als Geſammtkörper zu verwalten iſt; 4. daß dieſe deutſche allgemeine Synode die Verbindung mit den Synoden anderer Sprachen innerhalb der Synodalconferenz feſthält. Für die Ausführung dieſer Anordnung im Einzelnen erſcheint die Er⸗ nennung einer Committee von Gliedern aus den ſämmtlichen deutſchen, der Synodalconferenz angehörigen Synoden Behufs Ausarbeitung einer Vor⸗ lage nothwendig. Hochachtungsvoll unterzeichnen: H. Wunder. A. Mikkelſen. R. Lange.“ Aus obigem Bericht geht hervor, daß der Committee dreierlei Ver⸗ bindungen vorſchwebten, nämlich: 1. Staatenſynoden, ſoweit es die deutſchen Lutheraner betrifft, 2. Vereinigung aller dieſer deutſchen Staatenſynoden zu Einem größeren kirchenregimentlichen Körper, und 3. Die jetzt beſtehende Synodalconferenz, welche (um der Synoden willen aus anderen Sprachen) in ihrem Beſtande bleiben ſolle. Die Committee glaubt ferner, daß nur durch Errichtung von Staaten⸗ ſynoden die beſtehenden großen Uebelſtande gehoben werden können.