# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1876_S43 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 43 — rathen, ihr Amt zu vernachläſſigen und etwa Doctor oder Roßtäuſcher zu werden. Das iſt ein Greuel. Es könnte ja der liebe Gott ſeinen Predigern ihr Brod auch unmittelbar geben, wie einſt die Raben dem Elias Brod bringen mußten; aber er will es nicht, ſondern wir ſollen den Predigern ihr Brod geben. Denn wer das Evangelium predigt, ſoll ſich auch vom Evan⸗ gelio nähren. Auf die Frage: Wie iſt das zu verantworten, wenn ein Miſſionsprediger, da er doch nur innerhalb des Sprengels ſeiner Synode arbeiten ſoll, Gemein⸗ den, die außerhalb derſelben ſtehen, aufſucht und bedient? wurde geantwor⸗ tet: Das kann ſehr wohl geſchehen. Solcher wird von ſeiner Gemeinde auf Grund ſeines Berufs anderen Gemeinden geborgt, wie z. B. Bugenhagen von der Gemeinde in Wittenberg Jahre lang nach Pommern und Dänemark geborgt wurde. Zu ſolchem Miſſionsdienſt nimmt man eben nur Prediger, welche eine Gemeinde haben. Würde man bloße Candidaten ausſchicken, ſo hätten ihre Handlungen keine kirchliche Gültigkeit. Ferner wurde gefragt, ob es gut zu heißen ſei, daß ein lutheriſcher Paſtor bei Methodiſten Amtshandlungen vornehme wenn er von ihnen dazu auf⸗ gefordert werde? Antwort: Da ja bei den Methodiſten den Predigern nur ein zeitweiliger Beruf zugeſtellt wird, ſo kann man ihnen eigentlich gar nicht ins Amt greifen, denn ſie haben keins, ſondern ſind nur geiſtliche Hauſirer. Dieſe geiſtliche Liederlichkeit iſt ganz etwas Neues. Ein Zwingli oder Calvin würde ſo etwas nie in der Kirche geduldet haben. Hätten wir nun auch ſchon ein Recht, Amtshandlungen bei ihnen vorzunehmen, ſo ſind doch andere Gründe vorhanden, die uns davon abhalten. Sie würden ſagen, daß wir dasſelbe glauben, wie ſie. Ein Methodiſt meint nicht einem lutheriſchen Prediger in's Amt zu greifen, wenn er ihm die Seelen zu entreißen trachtet, denn er gibt vor, er wolle nur die Seelen retten. Daher wollen wir nicht ihnen thun, was ſie uns thun. An ſich alſo wäre es kein Greifen in ein fremdes Amt, obſchon man ſich bei ſolchen Gelegenheiten auch verſündigen kann. Die Methodiſtenprediger ſind eben wie die Jägerburſchen, die bald hier⸗, bald dorthin geſendet werden. Etwas anderes iſt es mit den katholiſchen Prieſtern, die an verſchiedenen Orten zu predigen haben, denn dieſe werden mit der erklärten Abſicht einge⸗ ſetzt, daß ſie Diener der Kirche ſein und bleiben, daher ſie, wenn ſie vom Biſchof von einer Stelle zur anderen geſchickt werden, noch immer als Diener der Kirche anerkannt werden. Sie hängen von der Willkür des Biſchofs ab, ja, derſelbe iſt eigentlich nur allein Paſtor in ſeinem Sprengel, während die Prieſter nur ſeine Hülfsprediger ſind. Der Biſchof iſt eigentlich auch nur Hülfsprediger, der Pabſt allein iſt bei ihnen der eigentliche Biſchof. So unrechtmäßig nun auch ein ſolcher Beruf iſt, ſo ſtößt er doch das Weſen des⸗ ſelben ſelbſt nicht um; während der zeitweilig berufene ſogenannte proteſtantiſche Prediger im Voraus den Contract eingeht, nach einer beſtimmten Zeit den Dienſt der Kirche aufzugeben und wieder einen bürgerlichen Beruf zu erwäh⸗ len; alſo auf einen göttlichen Beruf keinen Anſpruch macht.