# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1876_S41 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 41 — zeitweilig berufen iſt, daß er nun, nachdem ſeine Zeit bei einer Gemeinde abgelaufen iſt, aufhören ſolle, ein Prediger zu ſein, und etwa ein Handwerk oder ein Geſchäft ergreifen, ſondern er ſolle auch ſpäterhin das Amt, wenn auch nicht an derſelben Gemeinde, bekleiden. Das finde doch auch in den meiſten Fällen ſtatt. Dem wurde entgegengehalten: Ebenſowenig wie Mann und Weib etwa auf fünf Jahre einen Ehecontract ſchließen können, denn ſolches Verhältniß wäre keine Ehe, ſondern nur Hurerei, eben ſowenig kann auch ein Predigtdienſt auf gewiſſe Zeit als eine Verwaltung und ein Innehaben des Predigtamtes gelten. Ein Beruf, in dem man verpflichtet wird, Gottes Wort rein und lauter zu predigen und die Sacramente nach Chriſti Einſetzung zu verwalten, verſchlingt zwar auch manches Falſche, das ſich ſonſt in ihm findet, aber es kann auch etwas ſo weit außer dem Bereich ſein, daß der Mund nicht hin⸗ reicht, um es verſchlingen zu können. Das iſt hier mit der Zeitbeſtimmung der Fall, ſie liegt völlig außerhalb des Berufes. Was nun das betrifft, daß einer nach Ablauf ſeiner Zeit an einer Ge⸗ meinde etwa einen Beruf anderswohin annehmen kann, ſo ändert das nichts an der Sache ſelbſt. Die Gemeinde wird ſagen: Bis zu der Zeit ſehen wir dich als unſeren Prediger an, ſo lange bezahlen wir; wenn deine Zeit um iſt, ſo kümmern wir uns nicht darum, was dann aus dir wird. Wenn ein Kirchenregiment uns in den Dienſt einer ganzen Particular⸗ kirche beriefe, zu arbeiten, ſo oft und wo es noth wäre, uns aber auf eine gewiſſe Zeit zum Dienſt unſerer Glaubensbrüder in fremden Welttheilen her⸗ gäbe und nach Ablauf dieſer Zeit im Dienſte der heimathlichen Kirche wieder verwenden wollte, ſo wäre dies kein ungöttlicher, ſondern ein rechter und gültiger Beruf. Wie kann man aber zu einem Gemietheten ſagen: Sei deiner Gemeinde treu, weide die Gemeinde Chriſti, die dir befohlen iſt? Am 31. December ſagt man es noch zu ihm, aber ſchon am 1. Januar dürfte man es nicht mehr ſagen, weil dann ſeine Zeit aus wäre. Er würde nun fort müſſen. Von Chriſto war ein ſolcher nicht berufen, daher kann man auch nicht ſagen, daß die Gemeinde ihn vertrieben hat, ſondern ſie handelt blos mit ihm nach ihrem gegenſeitigen Contract. Einen ſolchen gibt es aber in der Kirche nicht. Gott will ſeine Diener geehrt haben bis in den Tod. Sobald ich aber einen Contract ſchließe, habe ich dieſe Ehre nicht mehr zu beanſpruchen. Bei einem zeitweiligen Beruf müßte man doch den lieben Gott fragen, ob er denn auch mit ſolchem Beruf zufrieden ſei. Die Antwort hierauf wird ſich nur aus Gottes Wort ergeben können. Da finden wir nun freilich nichts davon, daß einer nur auf fünf Jahre berufen werden ſoll. Was endlich das betrifft, wenn eine Gemeinde einſieht, daß ſie nicht recht berufen hat, ſondern für immer hätte berufen ſollen, und nun dies aus dem Beruf ausſtreicht, ob man dann daraus den Schluß machen könne, daß der ganze Beruf ungültig geweſen ſei? ſo wurde geſagt: Wenn eine Gemeinde