# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1876_S40 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 40 — öffentlich lehren oder predigen, oder Sacrament reichen ſoll ohne ordent⸗ lichen Beruf.“ Zum Predigtamt gehören folgende Stücke: Erſtens, das Weſen des Be⸗ rufes beſteht darin, daß der zu Berufende erklärt wird als Diener Chriſti und Botſchafter an Chriſti Statt. Zweitens, muß er die nöthige Tüchtigkeit haben. Drittens, muß der Beruf ein ordentlicher ſein, das Amt, das Chriſtus neben dem allgemeinen Chriſtenberufe geſtiftet hat, zu verwalten. Ein Pre⸗ diger muß ausgeſondert werden, daß er nun keinen anderen Beruf mehr neben dem ſeinigen betreiben darf, ſondern ſich lediglich mit dieſen Dingen des Heiligthums beſchäftige. Es mag wohl eine Gemeinde, die keinen Pre⸗ diger hat, einen rechtſchaffenen Chriſten aus ihrer Mitte bitten, daß er ihr ſo lange diene, bis ſie wieder einen ordentlichen Prediger habe. Damit thut ſie keine Sünde, aber ſie richtet dadurch nicht das Amt bei ſich auf, das Chriſtus eingeſetzt hat. Denn dieſem Amt gemäß iſt es nicht, daß eine Perſon hie und da nur predige, ſondern zu ſolchem Amt hat man Leute zu nehmen, die zur Ausübung desſelben gründlich vorbereitet werden und die dann darin bleiben ſollen, um immer weiter zu ſtudiren, immer mehr Erfahrung zu ſammeln und ſo immer tüchtiger zur Ausübung ihres Amtes zu werden. Wer aber nur zeitweilig berufen iſt, der thut nichts weiter, als was jeder geiſtliche Prieſter thun kann. Hierauf wurde gefragt, ob denn durch ſolche Zeitbeſtimmung, die ſich im Beruf fände, der ganze Beruf ungültig werde. Eine ſolche Gemeinde wolle doch das Amt haben, aber der Teufel hat ſie dazu verführt, dieſe Zeit⸗ beſtimmung in den Beruf hineinzunehmen. Wie und warum es geſchehen ſei, das laſſe man hier unerörtert. Es ſteht nun einmal darin. Nun käme aber die Gemeinde nachgehends zur Erkenntniß, daß dieſer Paſſus ungöttlich ſei, könne ſie dann nicht ſagen: Die Zeitbeſtimmung iſt falſch und muß aus dem Beruf entfernt werden, das andere aber in demſelben iſt richtig und muß bleiben? Es wurde ausgeſprochen: Es gibt interimiſtiſche Berufe, die allerdings göttlich ſind. So hat ein Vacanzprediger das Recht, ſich als rechtmäßigen Prediger anzuſehen, aber nur daher, weil er ſchon eine Gemeinde hat, von der er berufen iſt. Warum beruft man denn nicht einen Studenten zum Vacanzprediger und läßt ihn taufen und Sacrament reichen? Weil man eben einen berufenen Mann haben will. Das Weſen des Amtes beſteht nicht in der Verwaltung der Gnadenmittel, denn taufen, predigen, das heilige Abendmahl verwalten kann unter Umſtänden auch ein jeder Chriſt, ſondern das Weſen des Amtes beſteht darin, daß eine beſtimmte Perſon in ganz be⸗ ſtimmter Ordnung es zu ihrem Lebensberuf macht, auf Beruf einer Gemeinde dem HErrn durch Verwaltung der Gnadenmittel zu dienen. Ein ſolcher kann nun nicht ſagen: Jetzt gefällt es mir nicht mehr, nun iſt es aus, ich will kein Prediger mehr ſein, ſondern er ſoll es immer ſein, ſo lange er lebt. Es wurde erwiedert, daß auch damit nicht geſagt ſein ſolle, wenn Jemand