# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1876_S39 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 39 — So gilt es z. B. gar nichts, wenn ſich einer dem Teufel verſchworen hätte unter der Bedingung, daß er ihn zu einem reichen Manne mache (wie das ja ſchon vorgekommen iſt), ſelbſt wenn er auch mit ſeinem eigenen Blute einen Contract mit dem Teufel unterſchrieben hätte. Ein ſolcher darf nun nicht denken: Ich habe das nun einmal verſprochen, darum muß ich es auch halten. O nein! Solchen Contract darf man gar nicht halten, weil man Gott zuerſt in der Taufe zugeſchworen hat. Der erſte Eid geht über alles. So auch im Beruf. Daß ich Gott gelobt habe, ſein Wort zu predigen, das geht über alles und hebt alles verkehrt Verſprochene auf. Darum iſt ſelbſt der Beruf der Papiſten ein rechter, wenn nur das darin ſteht, daß man Got⸗ tes Wort lauter und rein predigen ſoll. Würde freilich Jemand nur zum Meſſeleſen berufen, ſo iſt deſſen Beruf gar nichts, denn ein ſolcher iſt nur in des Teufels Dienſt getreten und nicht in Gottes. Gott hat wohl das Recht, nur auf eine Zeitlang zu berufen, aber das thut er alsdann auch auf unmittelbare Weiſe, wie einſt bei dem Propheten Jonas, welcher Ninive Buße predigen mußte. Man möchte nun ſagen, daß derjenige, welcher zeitweilig berufen iſt, doch auch inſofern von Gott berufen ſei, als er von einer Gemeinde berufen iſt, die von Gott das Recht hat, zu einem göttlichen Werk zu berufen. Pre⸗ digen und die Sacramente verwalten ſei ja ein Verrichten göttlicher Werke. Das ſei ja ganz gewiß, daß der zeitweilige Beruf etwas ganz Ungöttliches iſt; aber ob der Beruf, als Ganzes angeſehen, wegen dieſes verwerflichen Stückes in demſelben, zu einem ungöttlichen werde, ſei doch fraglich. Man könne doch wohl ſagen: Gott hat mich berufen, da die Hauptſache, welche einen Beruf zu einem göttlichen mache, nämlich die Verpflichtung, Gottes Wort zu predigen und die Sacramente zu verwalten, in demſelben enthalten ſei, nur daß etwas hinzukommt, das nicht göttlich iſt. Darauf wurde entgegnet: Die Gemeinde hat nur das Recht, Perſonen in's Amt zu ſetzen, die Chriſtus einſetzt. Sie kann nicht ſagen: dieſe Woche ſoll Hans predigen, die nächſte Woche Peter, dann wieder ein Anderer ꝛc. Denn das Predigtamt ſoll bei Einem bleiben und nicht die Reihe herumgehen, wie etwa das Wächteramt in einer Anſtalt. Gott hat vielmehr auf das beſtimmteſte geſagt, wie er es mit dem Beruf zum Predigtamt wolle gehalten haben. Nur da iſt das, was Gott eingeſetzt hat, wo man es einrichtet, wie er es eingeſetzt hat. Richtet man es anders ein, ſo thut man etwas, was Gott nicht geheißen hat. Nun hat Gott nicht geheißen, daß ich ihr als Prediger etwa Ein Jahr dienen ſoll. Wohl kann ich ihr im Beruf der Liebe eine Zeit lang dienen; das iſt dann göttlich, weil es nicht aus Frevel geſchieht, ſondern um der Liebe willen. Dies iſt ein gutes Werk. Dann werde ich aber nur zum Werk berufen und nicht zum Amt. Den Unterſchied muß man feſthalten. Daher heißt es auch im 14. Artikel der Augsburgiſchen Confeſ⸗ ſion: „Vom Kirchen⸗Regiment wird gelehrt, daß niemand in der Kirchen