# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1876_S33 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 33 — darin bleibt. Es verhält ſich mit ſolchem Prediger wie mit einem Quackſal⸗ ber, der nichts gelernt hat, er läßt ſich aber dennoch ein Schild machen, auf dem er ſich als Doctor anpreiſ't. Stünde es im Staate recht, ſo würde man ſolche Leute an den Galgen hängen, denn ſie ſind Mörder, welche die Patien⸗ ten auf den Gottesacker liefern. Entſetzen wir uns nun vor dieſen, wie viel mehr ſoll man ſich vor ſolchen gewiſſenloſen Menſchen entſetzen, die ſich für geiſtliche Aerzte ausgeben und die ebenſowenig wiſſen, was geiſtliche Krank⸗ heit ſei als geiſtliche Geſundheit, und die auch nicht die geiſtlichen Mittel wiſſen, um die kranken und verwundeten Gewiſſen zu heilen! Dieſe ſind weit ſchlimmere Mörder als die Erſteren, denn jene bringen die Menſchen nur um das leibliche Leben, dieſe aber um das geiſtliche und ewige Leben. Es ſind Seelenmörder. Befinden ſich kenntnißreiche Leute in einer Gemeinde, die ſolchen Paſtor hat, ſo ſollen dieſelben ihm entgegentreten und es ihm offen ſagen, daß er unfähig ſei, das Amt zu verwalten, und daher dasſelbe niederzulegen habe. Sie ſollen ſich auch nicht dadurch abhalten laſſen, daß die anderen ſagen: Ach! der fängt nur immer Scandal mit dem Paſtor an, — ſondern ſie ſollen ſolche Schmach ruhig tragen und ſprechen: Wir thun dies um euretwillen, denn wir könnten es wohl tragen, aber ſo lange wir eine Zunge haben, werden wir dagegen proteſtiren, daß man einen ſolchen Mann im Amte beläßt. Paul Tarnov ſchreibt hierüber: „Die Urſachen der Entlaſſung kön⸗ nen auf zwei Quellen zurückgeführt werden; die eine iſt der Mangel an Fähigkeit, der Kirche mit Nutzen zu dienen, die andere des Willens oder eine unleidliche Vernachläſſigung der Amtswerke. Unter dem Mangel der Fähigkeit begreifen wir theils Verfälſchungen der geſunden Lehre, namentlich in Grundartikeln, oder mit dem Glaubensgrund ſtreitende Irr⸗ thümer; theils die Beraubung der Werkzeuge, dieſelbe den Zuhörern nützlich und mit Frucht zu lehren, dergleichen der durch Krankheit oder einen Unfall gehinderte Gebrauch der Seelenkräfte, als des Ingeniums, der Urtheilskraft, des Gedächtniſſes, oder des Leibes, als der Zunge und anderer zur Verwal⸗ tung des Amtes nöthigen Glieder ſein kann. Unter dem Willen begreifen wir ſowohl eine übermäßige Nachläſſigkeit in Verrichtung der Stücke des übertragenen Amtes, als auch Schändlichkeit des Lebens und der Sitten, mag dieſelbe nun allein in der Kirche ärgerlich, oder auch bürgerlich ver⸗ dammlich ſein.“ (Thesaurus consil. von Dedekennus. II, 917.) Dr. Casper Erasmus Brochmand antwortet auf dieſe Frage: Können diejenigen, welche bei angeſtellter Prüfung zur Verwaltung des heiligen Predigtamtes nicht gehörig vor⸗ bereitet erfunden werden, nichts deſto weniger zu dieſem Amte zugelaſſen werden; unter der Bedingung nämlich, daß ſie heilig verſprechen, fleißig fortzuſtudiren? „Keineswegs. Denn erſtens Paulus läßt nicht zu, daß Jemand zum heiligen Predigtamt geweiht werde, er ſei denn ſowohl lehrhaftig, als mächtig, den Widerſprechern