# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1876_S31 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 31 — gütlich verſtehen, die ich treulich meine. Denn es iſt Gottes Vermahnung. Werdet ihr aber nicht hören, noch euch beſſern, ſo müſſen wir euch laſſen fahren, und dennoch ſehen, wie wir dem Teufel widerſtehen, zum wenigſten ſo fern, daß wir unſer Gewiſſen mit euren Sünden nicht beſchweren, noch dem Teufel darinnen zu Willen werden. In den Bann dürfen wir euch nicht thun, ihr thut euch ſelber darin, da wir euch gern und viel lieber heraus hätten. Und wenn ihr gleich einen andern Pfarrherrn kriegen könntet (da noch fern hin iſt), ſo könnet ihr doch nicht Chri⸗ ſten werden, noch einiges Stücks chriſtlicher Gnade und Lebens theilhaftig ſein; ſo wirds auch keiner annehmen wider der Viſitatoren Willen und Befehl. Und wer wollte auch zu ſolchen verleugneten Chriſten, die ſolch böſe Geſchrei hätten, daß ſie ihren Pfarrherrn verdrungen mit Gewalt und Unrecht, und gleichwohl Chriſten heißen und ſolchen Namen mit Schan⸗ den führen wollten? Davon würdet ihr einen ſchönen Namen in aller Welt kriegen und ein recht Exempel werden. Endlich: vertraget euch, das rathe ich in Chriſto, mit eurem Pfarrherrn und lebt freundlich mit ihm; laſſet ihn ſtrafen, lehren, tröſten, wie es ihm von Gott befohlen und auf ſeinem Ge⸗ wiſſen liegt; wie an die Ebräer 13, 17. geſchrieben ſteht: ‚Gehorchet euren Lehrern und folget ihnen, denn ſie wachen über eure Seelen, als die da Rechenſchaft dafür geben ſollen, auf daß ſie das mit Freuden und nicht mit Seufzen thun, denn das iſt euch nicht gut.‘ Denn das ihr vorhabt, iſt ein böſe Exempel, daß ein jeglicher Amtmann, Richter oder Rathsherr wollte einen Pfarrherrn, deß er kein Fug, Recht, noch Urſach hat, nach ſeinem Laun freventlich vertreiben; Gott wird und kanns auch nicht leiden. Gott gebe, daß ihrs nicht erfahret.“ (Ernſte Schrift, daß ein rechtſchaffener Seel⸗ ſorger darum, daß er öffentliche Laſter hart ſtraft, ſeines Amtes nicht zu ent⸗ ſetzen. Vom Jahre 1543. [Man wollte den Prediger mit Hilfe der Viſi⸗ tatoren fortbringen.] X, 1898—1902.) Es wurde hier abermals eine Frage aufgeworfen, nämlich dieſe: Iſt nicht Untauglichkeit des Predigers auch ein Grund zur Ab⸗ ſetzung desſelben? Kann in ſolchem Falle nicht eine Gemeinde ſagen: Du biſt unter anderen Vorausſetzungen berufen worden, wir müſſen daher jetzt den Beruf zurücknehmen? Als Antwort wurde Folgendes bemerkt: Wenn man nachweiſen kann, daß Jemand ſich auf krummen Wegen in das Amt eingeſchlichen habe, der nicht fähig iſt, dasſelbe zu verwalten, der iſt ſeines Amtes zu entſetzen. Wenn aber Jemand aus Unwiſſenheit ge⸗ handelt hat im guten Glauben, er ſei von Gott berufen, und es ſtellt ſich doch heraus, daß er zu ſolchem Amte unfähig iſt, wie dies hier häufig der Fall iſt, ſo iſt derſelbe nicht ſeines Amtes zu entſetzen, denn das involvirt eine Strafe und iſt etwas Schimpfliches. Einem ſolchen iſt das Amt nur abzunehmen. Es iſt dies für uns ein ſehr wichtiger Punkt. Denn es gibt hier in dieſem Lande Hunderte, die nicht fähig ſind, das Amt zu verwalten, und doch