# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1876_S29 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 29 — rung ſehr ſchwer, und kommen mißliebige Strafpredigten, ſo berufen ſie ſich gern wieder auf ihre Ordnung. Was hilft's dann dem Prediger, wenn er ſagt: Ich habe mich ja nicht darauf verpflichtet! Die Gemeinde wird ant⸗ worten: Aber wir haben es gethan. Darum führe kein Prediger den an⸗ dern in Verſuchung, wenn er bei zu ertheilendem Rathe ſagt: Gehe nur erſt hin, das wirſt du ſpäter ſchon ändern können. In dieſer Sache können die Prediger, welche eine ſolche Berufung zu leiten haben, viel Unheil verhüten. Sie ſollten ſolche Zuſtände dem Beru⸗ fenen im Begleitſchreiben mittheilen. Dann handele der Berufene mit der Gemeinde. Sagt ſie: Dann können wir alſo unſern Prediger nie mehr los werden! ſo antworte man: Lieben Leute, das hat keine Gefahr! Ihr könnt nach Gottes Wort jeden Augenblick euern Paſtor fortjagen, wenn er falſch lehrt, oder ärgerlich lebt oder muthwillig ſein Amt veruntreut. Spricht die Gemeinde: Es können aber auch Zeiten kommen, wo wir dich nicht mehr leiden können, aber weil dieſe drei Stücke nicht vorhanden ſind, müſſen wir dich behalten. Freilich kann man dann der Gemeinde nicht das Recht zu⸗ ſprechen, den Prediger fortzujagen, aber loswerden kann ſie ihn gleich. Will ſie ihn durchaus nicht haben, ſo ſpricht der Heiland zu ſeinem Diener: Schüttele auch den Staub von deinen Füßen. Hier iſt nun wohl zu merken: an ſolche Gemeinde kann kein anderer Prediger einen Beruf annehmen. Und wenn er von ſolcher Gemeinde tau⸗ ſend Berufe hätte, ſo ſteht er dann doch auf der Kanzel, wie der Dieb in mei⸗ nem Hauſe ſteht, der mich ermordet hat. Denn jene Gemeinde gehört mir ſo lange, bis mich Gott ſelbſt anderwärts hinberuft. Bin ich an jene Gemeinde ordentlich berufen geweſen, ſo kann ich getroſt ſagen: Dieſe Kanzel iſt mein, und wer ohne meinen Willen darauf geht, iſt ein Dieb. Wohl kann mich die Gemeinde durch einen Polizeidiener fortbringen, ſie bringt dann nur meinen Leib fort, mein Recht aber bleibt da. Man darf ſich dadurch nicht täuſchen laſſen, daß ein Prediger etwas in der Gemeinde im Eifer verſehen hat. Das paſſirt wohl einem faulen Pfaf⸗ fen nie, der macht es allen recht und ſpricht von einem treuen, im Eifer zu weit gehenden Prediger: Das würde ich nie thun. Die Gemeinde ſoll aber ihren Prediger nicht anſehen nach ſeinen Schwächen, ſondern im Glauben nach ſeinem Beruf. Die Apoſtel haben es auch hie und da verſehen, aber Paulus ſchreibt: „Thun wir zu viel, das thun wir Gotte.“ Sieht daher eine Gemeinde, wie der Prediger mit Ernſt und Eifer ſein Amt treibt und an jenen großen Tag der Rechenſchaft denkt, wo Gott jede Seele von ſeiner Hand fordern wird, ſo ſoll ſie gern ein Auge zudrücken. Wehe ihr aber, wenn ſie ihn verjagt, ſie hat Chriſtum abgeſetzt, ſie hat die Wahrheit des Evangelii vertrieben. Denn Chriſtus ſpricht Luc. 10, 16.: „Wer euch höret, der höret mich; und wer euch verachtet, der verachtet mich; wer aber mich verachtet, der verachtet den, der mich geſandt hat.“ Matth. 25, 40.: „Wahrlich, ich ſage euch, was ihr gethan habt einem unter dieſen meinen