# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1876_S28 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 28 — Die Wittenberger Facultät erklärte 1638: „Die Vocationes zu Kirchen⸗ und Schuldienſten, da einer dem andern ein Vierteljahr die Los⸗ kündigung ohne andere erhebliche Urſachen thun ſolle, werden in unſeren lutheriſchen Kirchen ganz nicht gebilliget.“ (Cons. Witeberg. III, 55. a.) Hieraus erſehen wir: billigen wir den zeitweiligen Beruf innerhalb unſeres Verbandes, ſo verlieren wir den Charakter einer lutheriſchen Synode und ſind in Gefahr, nur ein zuſammengelaufener Haufe zu werden, in dem ſich eine Anzahl Landſtreicher befinden. Solcher Synoden und Prediger muß man ſich hierzulande ſchämen. Meiſtentheils ſind die gemietheten Pre⸗ diger auch Leute, die nichts gelernt haben, nicht mehr auf dem Schuſterſchemel ſitzen wollen, den Hobel wegwerfen. Wenn ſolche liederliche Geſellen nur recht ſchwätzen können, ſo ſtellen die Gemeinden ſie für ein paar Jahre auf ihre Kanzeln. Welcher vielen und ſchweren Sünden macht ſich nun eine Synode theil⸗ haftig, die ſolches Unweſen unter ſich duldet! Sie macht ſich aller der Sün⸗ den mitſchuldig, die ein ſolcher Prediger und die Gemeinde thun. Wie der König Juda's, Uſias, ſich an dem HErrn, ſeinem Gott, vergriff, als er im Tempel räucherte, daß Gott ihn ſein Lebenlang mit dem Ausſatz ſtrafte, ſo vergreift ſich jeder zeitweilig berufene Prediger an dem heiligen Amte und da⸗ her an Gott ſelbſt. Wie ſchwierig iſt doch das Predigtamt! Da ſollen die Seelen zu Gott geführt werden, die leichtfertigen, ſicheren und unbußfertigen Sünder ſollen aus ihrem Schlaf aufgeweckt, die Betrübten, Traurigen und Angefochtenen getröſtet und aufgerichtet, den Sterbenden fröhlicher Muth gemacht werden. Der Prediger ſoll das Wort Gottes recht lehren und theilen, allem Verderben ſteuern und wehren: wer vermag das ohne Gottes Gnade? Ein ſolcher leichtfertiger Prediger, wie oben beſchrieben, iſt aber ohne Gottes Gnade. Wie viele Seelen gehen durch ſeine Schuld verloren! Auch die Synode, die ihn duldet, nimmt an dieſen Sünden Theil. Mit der Verwerfung des zeitweiligen Berufes ſoll jedoch keineswegs das zeitweilige Bedienen einer vacanten Gemeinde auch verurtheilt werden. Denn es kann ſich wohl eine Gemeinde einen Prediger, der in einer anderen Gemeinde ſeinen ordentlichen Beruf hat, auf eine Zeitlang borgen. Der Prediger erfüllt da an ihr einen Liebesberuf. Bugenhagen blieb z. B. auch Pfarrer in Wittenberg und war doch oft Jahre lang geborgt von Pommern, Lübeck, Hamburg und Dänemark, wo er die Kirchen einrichtete. Hierbei wurde die Frage geſtellt: Wenn vom Zeitweiligen nichts im Beruf, aber in der Gemeindeordnung ſteht, iſt es dann genug, wenn der Prediger erklärt: er erkenne die Gemeindeordnung nicht an, aber doch den Beruf annimmt? Die Antwort lautete dahin, man ſollte den Beruf nicht eher annehmen, bis die Gemeinde dieſen Punkt aus ihrer Ordnung entfernt habe. Es entſchließen ſich die Gemeinden oft gern dazu, daß ſie das ſpätere Streichen ſolches Paragraphen verſprechen, nur, um einen guten oder be⸗ liebten Paſtor zu bekommen. Haben ſie ihn aber erſt, ſo hält die Ausfüh⸗