# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1876_S27 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 27 — Gemeinden verſtehen Viele dieſe Materie (von der Abſetzung der Prediger) nicht recht. Denn wie jemand, wenn er einen Knecht miethet, Macht hat, ihn, wann er will, zu entlaſſen: ſo meinen Manche, daß ſie auch Macht hätten, einen Prediger zu entlaſſen, wenn ſie auch keine gerechte Urſache hätten. . . Sowie aber das Recht, zu berufen, der alleinige Gott ſich eigentlich vorbehält, auch wenn die Berufung durch Mittel geſchieht, ſo iſt es auch eigentlich Gottes Sache, jemanden vom Amte abzuſetzen oder zu entfernen. So lange daher Gott ſeinen Diener, welcher recht lehrt und untadelig lebt, im Amte duldet, ſo hat die Kirche keine Gewalt, den fremden Knecht abzuſetzen. Aber wenn er die Kirche nicht mehr weder durch Lehre noch durch Leben erbaut, ſondern zerſtört, dann ſetzt ihn Gott ſelbſt ab. Hoſ. 4, 6.: ‚Du verwirfſt Gottes Wort, darum will ich dich auch verwerfen, daß du nicht mein Prieſter ſein ſollſt.‘ 1 Sam. 2, 30. Es ſind daher zwei Urſachen, um welcher willen Gott die untreuen Diener ihres Amtes entſetzt: erſtlich in Abſicht auf die Lehre, wenn ſie falſch lehren, Mal. 2, 7.; wenn er dieſe ſelbſt wegwirft (nämlich die reine Lehre), dann wird er hinwiederum von Gott verworfen werden; zweitens in Abſicht auf das Leben, wenn ſie ſo handeln, daß Gottes Name verläſtert wird. .. Und dann kann auch nicht nur die Kirche, ſondern ſie ſoll auch einen ſolchen des Amtes ent⸗ ſetzen. Denn Gott, wie er beruft, ſo entſetzt er auch durch Mittel; aber wie die Berufung nach der Inſtruction des HErrn der Ernte geſchieht, ſo muß auch die Gemeinde, wenn Einer vom Amte geſetzt werden ſoll, gewiß beweiſen können, daß dieſes das Urtheil und daß dieſes der Wille Gottes ſei. Und wie die Berufung, ſo geht auch die Abſetzung die ganze Kirche in einer gewiſſen Ordnung an.“ (Loc. theol. De eccles. Tom. III, p. 331.) H. Kromayer ſchreibt: „Das Predigtamt kann von dem, welcher beruft, nicht nach Art eines Contracts auf gewiſſe Jahre oder mit dem Vorbehalt der Freiheit, den frei Berufenen wieder zu entlaſſen, übertragen werden, weil demjenigen, welcher beruft, nirgends von Gott die Gewalt, einen Contract zu machen, ertheilt oder zugelaſſen iſt; daher kann weder der Berufende, noch der zu Berufende eine ſolche Vocation und Dimiſſion für eine göttliche halten.“ (Theol. posit. P. II, p. 530.) Man merke es wohl: wer nicht göttlich berufen iſt, der iſt gar nicht be⸗ rufen. Darum heißt es in der Apoſtelgeſchichte 13, 2., die Gemeinde ſolle Barnabam und Paulum ausſondern, denn Gott habe ſie dazu berufen. Wer ein Prediger in dieſer oder jener Gemeinde ſein ſoll, der iſt ſchon von Ewig⸗ keit von Gott dazu erkoren und berufen. Die Gemeinde hat nun nur zu beten, daß ihr Gott den rechten Mann zeige. Gott weiß dann auch Mittel und Wege, daß der nicht in China bleibt, der in Minneſota einer Gemeinde die⸗ nen ſoll. Oft freilich gibt Gott einer leichtfertigen Gemeinde im Zorn einen falſchen Propheten oder einen ärgerlich lebenden Mann. Das ſind dann Apoſtel des Zorns, Geſandte, die er aus ſeinem Zorn den Chriſten gibt, denen es einerlei iſt, ob ſie in den Himmel oder in die Hölle fahren.