# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Juli 1858_S208 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 208 Lutherisch⸗theologische Pfarrers⸗Bibliothek. Brauch genommenen Agende*) noch eine Anzahl älterer lutherischer Agen- den (resp. älterer Kirchenordnungen, welche gemeiniglich die Agende mitent- halten) besitzen, in denen die in denselben erscheinenden verschiedenen Rich- tungen betreffs des liturgischen Geschmacks vertreten sind.**) Da jedoch gerade dieser Art Schriften seltener käuflich und meist hoch im Preise sind, so wird sich ein Pfarrer mit den liturgischen Schriften Luthers, die in seinen Werken enthalten sind, und mit der leichter zu erlangenden alten Sächsischen Kirchenordnung von 1580, die gewöhnlich (mit der Dresdener Normal⸗Fo- lio⸗Ausgabe des Concordienbuches von diesem Jahre zusammen) nicht so sel- ten ist, begnügen müssen. Der Titel dieser Kirchenordnung ist: „des Durchlauchtigsten ꝛc. Herrn Augusten, Herzogen zu Sach- sen, des heiligen römischen Reiches Erzmarschall und Churfürsten Ordnung, wie es in seiner Churfürstlichen Gnaden Landen bei den Kirchen mit der Lehr und Cere- monien, desgleichen in derselben beiden Universitäten, Consistorien, Fürsten⸗ und Particular⸗Schulen, Visi- tation, Synodis, und was solchem allen mehr anhanget, gehalten werden soll. Leipzig, 1580.“ fol. Sämmtliche lutherische ältere Agenden (resp. Kirchenordnungen) findet man mit kurzer Angabe des Inhalts aufgezählt in folgendem vortrefflichem Werkchen: „Bibliotheca Symbolica Evangelica Lutherana, quam descripsit Jac. Wilh. Feuerlinus. Accedunt appendices duae, quarum I. Ordinationes et Agenda ecclesiarum nostrarum, II. Catechismos nostrarum complectitur. Gottingae, 1752.“ 8. Hier werden u. A. als Anhang zu einer symbolischen Bibliothek erstlich alle vom Jahre 1520 bis 1750 erschienenen lutherischen Agenden und Kirchen- ordnungen (an der Zahl 135), sowie diejenigen Schriften recensirt, welche allein gewisse in die Agenden und Kirchenordnungen gehörige einzelne Ab- schnitte enthalten (an der Zahl 35). Hierauf folgt zweitens ein Register der *) Eine dem hiesigen Bedürfniß nach unserm geringen Urtheil durchaus entsprechende ist die von unserer Synode unter folgendem Titel herausgegebene: „Kirchen⸗Agende für Evangelisch⸗Lutherische Gemeinden ungeänd. Augsb. Conf. Zusammengestellt aus den alten Sächsischen Kirchen Agenden und herausgegeben von der allgemeinen Evangelisch⸗Lutherischen Synode von Missouri ꝛc. St. Louis, Mo., 1856.“ Es hat diese Agende vier Theile; in dem ersten finden sich die Formulare für die Amtshand- lungen (Kindertaufe, Bestätigung der Nothtaufe, Taufe der Erwachsenen, Confirmation, Trauung, Krankencommunion); in dem zweiten Theil die Ordnung der Gottesdienste sammt den dazu nöthigen Formularen (Hauptgottesdienst, Nachmittagsgottesdienst und Wochengot- tesdienst mit Predigt, Catechismusexamen, Beistunde, Beichtgottesdienst, Frühcommunion, Begräbniß, Bußtag); der dritte enthält die Antiphonen und Collecten; der vierte die Kirchen- gebete. Anhangsweise sind noch ein Formular für die Ordinationshandlung und die Noten zum Singen der Abendmahlsliturgie, mit Präfation der Antiphonen, der Collecten und des Segens beigegeben. Der Preis dieser Agende ist **) Bekannt ist, daß die Kirchen im Südwesten Deutschlands (als Nachbarn der Re- formirten?) von Anfang eine viel weniger ausgeprägte Liturgie hatten und haben, als fast sämmtliche andere lutherische Gemeinden.