# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1876_S24 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 24 — aller Geduld im Lehren anzuhalten. Er muß derſelben aber auch erklären: Ich bin lutheriſch und nur dann kann ich bei euch bleiben, wenn ihr auch lutheriſch ſein wollt. Es wird ſich bei ſolchem Zeugniß recht bald irgend eine Wendung in der Gemeinde ergeben. Die Feier des heiligen Abendmahles müßte er freilich bis dahin verſchieben. Es iſt dies nur eine Suspenſion, welche wohl zu unterſcheiden iſt von der Excommunication. Suspenſion aber iſt nur ein Aufſchub des Abendmahlsgenuſſes, wobei der Paſtor erklärt, er könne es nur jetzt nicht reichen. Wir geben dasſelbe auch keinem außerhalb unſerer Kirchengemeinſchaft, ſondern ſagen zu ſolchen, die dazu gehören: Wir müſſen mit Reichung des Sacraments bei euch warten, bis ihr die rechte Lehre annehmt. So lange nun die Gemeinde das unirte Bekenntniß nicht aufgibt, ſo lange können wir ſelbſt einen ſolchen Paſtor, der zu beſſerer Erkenntniß ge⸗ kommen und rechtgläubig iſt, nicht in den Synodalverband aufnehmen. Wohl können wir zu ihm ſagen: Du biſt unſer Bruder! aber wir müſſen ihm auch erklären: So kann es in deiner Gemeinde nicht fortgehen, du mußt dieſelbe reformiren, ehe können wir dich nicht bei uns aufnehmen. Denn es muß ja ein Paſtor nicht unbedingt zu unſerer Bekenntnißgemeinſchaft gehören, um ſelig werden zu können. Beruft eine thatſächlich unirte Gemeinde einen Prediger, ſo iſt es unſere Meinung keineswegs, daß derſelbe die Gemeinde ſchnöde abweiſe; er nehme vielmehr dieſer Gelegenheit wahr, mit ſolcher Gemeinde zu verhandeln, er ſage ihr ehrlich, wie er ſtehe, und ermuntere ſie, ſeinen nach Gottes Wort richtigen Standpunkt auch zu dem ihrigen zu machen. Wir ſind nicht ſolche herzloſe Leute, daß wir meinten, wir hätten keine Verantwortung für das Seelenheil ſolcher, die noch im Irrthum dahingehen. Wie aber in den obgenannten Fällen zu handeln iſt, das gehört in die Caſuiſtik und kann unmöglich in einer Theſis ausgedrückt werden, die in kurzen, beſtimmten und deutlichen Worten eine Regel geben ſoll. Das iſt aber klar: ſündliche Praxis darf ich nicht einen Augenblick fort⸗ ſetzen. Was ſündlich iſt, darf ich überhaupt nie thun, geſchweige denn fort und fort. Man kehre daher nur einmal unſere Theſis um, dann wird Jeder augenblicklich ſagen müſſen: der Ausdruck „fort und fort“ iſt falſch, er muß heraus. Bleibt er darin, dann haben alle unirten Lutheraner recht. Das Umgekehrte der 10ten Theſis lautet offenbar ſo: „Es ſteht nicht im Wider⸗ ſpruch mit den lutheriſchen Bekenntniſſen, wenn einzelne ſich lutheriſch nen⸗ nende Prediger einer lutheriſchen Synode Gemeinden zeitweilig bedienen, die thatſächlich unirt ſind.“ Trotz dieſer Erklärungen konnte ſich Ein Glied der Synodalconferenz nicht entſchließen, den Ausdruck: „fort und fort“ als falſch fallen zu laſſen, weil es meinte, durch ſolches Streichen erkläre die Conferenz, daß ſelbſt Fälle, wie oben genannt, nicht ſtatthaben dürften. Es wurde jedoch mit Ausnahme dieſes Einzigen darauf einſtimmig das Streichen des betreffenden Ausdrucks beſchloſſen und die 10. Theſis in folgender Form angenommen: