# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1876_S23 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 23 — ſie das lutheriſche Bekenntniß angenommen hat, als eine lutheriſche Gemeinde anſehen. Denn das folgt nicht, weil eine Gemeinde noch geſtern unirt war, daß ſie nicht heute lutheriſch ſein könne. Am Pfingſttage wurden Drei⸗ tauſend, die Tags zuvor noch Juden geweſen waren, durch Eine Predigt Petri Chriſten. So kann es auch noch heute wohl durch eine einzige Pre⸗ digt geſchehen, daß eine unirte Gemeinde lutheriſch wird. Es mag vor⸗ kommen, daß ſich noch ſolche in einer lutheriſchen Gemeinde finden, die unirte Geſinnung haben, aber ſobald dies offenbar würde, hätte man ſolche in Zucht zu nehmen. Kommt alſo eine unirte Gemeinde zu uns und ſucht um Auf⸗ nahme in den Synodalverband nach, ſo haben wir ihr zu ſagen: Ihr ſeid nicht dazu verurtheilt, immer unirt zu bleiben. Wollt ihr nun lutheriſch werden und unſer Bekenntniß annehmen, ſo ſeid ihr von Herzen willkommen, wenn gleich auch noch unter euch eine Anzahl ſolcher wäre, die keine rechte Erkenntniß haben. Solcher Wechſel kann wohl über Nacht ſtattfinden, be⸗ ſonders bei ſolchen, die von drüben aus Gegenden kommen, wo noch der lutheriſche Katechismus beibehalten iſt. Solche Leute ſind bis dahin von unirten Predigern betrogen worden. Wenn die geſchwind umkehren, ſo iſt das kein Wunder, ſie ſchütteln nur ihre bisherigen Feſſeln ab. Nach der Concordienformel müſſen wir es aber als nothwendiges Er⸗ forderniß einer lutheriſchen Gemeinde anſehen, daß ſie mit uns in allen Ar⸗ tikeln des Glaubens einig ſei. Ob alle Glieder in allen Glaubensartikeln einig ſind, iſt eine andere Frage. Wir haben bei Beurtheilung einer Ge⸗ meinde, ob ſie lutheriſch ſei oder nicht, darnach zu gehen, daß wir zuſehen, was bei ihr zu Recht beſteht und in ihr die Herrſchaft hat, und nicht etwa den Theil, der ſeelſorgerlich behandelt werden muß, zu unſerm Maßſtab im Urtheil zu nehmen. Oft mag kein deutliches Urtheil möglich ſein. Doch ſollen wir keine Gemeinde im Sack kaufen, ſondern derſelben ſagen, wenn ſie einen lutheriſchen Prediger beruft: Bedenkt wohl, was ihr thut! Ein luthe⸗ riſcher Prediger weiſ't alle ab, die nicht lutheriſch ſind, und leidet es auch nicht, daß ſolche aufgenommen werden. Wenn ſie ſich damit zufrieden er⸗ klärt und es trotzdem ſpäter offenbar wird, daß ſie es anders haben will und ein Paſtor dadurch in Noth kommt, ſo geſchieht damit nur, was überall ge⸗ ſchieht, wo man ſich nicht dem Worte Gottes unterwerfen will, der Eine hat dieſe Noth, der Andere eine andere Noth, die er zu überwinden hat. Hiermit ſoll nun keineswegs geleugnet werden, daß es ſonderliche Fälle geben kann, in welchen ein ſogenanntes Bedienen ſtattfinden möchte. Z. B. es iſt Einer aus Irrthum und Blindheit ein Prediger einer thatſächlich unirten Gemeinde geworden, endlich wacht er auf und kommt zu einer klaren Erkenntniß. Von einem ſolchen verlangen wir nicht, daß er nun augen⸗ blicklich ſeine Gemeinde verlaſſe. Er hat vielmehr, weil er erſt die Gemeinde falſch geleitet hatte, nun eine doppelte Verpflichtung vor Gott und muß das Aeußerſte verſuchen, die Glieder der Gemeinde zu derſelben Erkenntniß zu bringen, ſie zum Aufgeben ihrer unirten Conſtitution zu bewegen und mit