# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1876_S21 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) man die Kirchenväter nennt, namentlich mit jenen, welche der Zeit der Apo⸗ ſtel am nächſten waren, übereinkommt. . . . Die dritte iſt die ſymboliſche, vermöge welcher wir nemlich mit allgemeiner Uebereinſtimmung die in den ſymboliſchen Büchern unſerer Kirche, in der Augsburgiſchen Confeſſion, in deren Apologie, in den beiden Katechismen Luthers, in den Schmalkaldiſchen Artikeln und in der Concordienformel, enthaltene Lehre annehmen; wenn ſich daher Jemand weigert, ſich zu derſelben zu bekennen, ſo erkennen wir den⸗ ſelben keineswegs für einen Bruder in Betreff des Glaubens und Bekennt⸗ niſſes an.“ (Loc. de eccles. § 246.) Bei den Unirten fehlt dieſe Einigkeit, inſonderheit die letztere und damit freilich auch die beiden vorhergehenden. Wie kann nun ein lutheriſcher Paſtor ſagen, er wolle Glied der Synodalconferenz ſein und ſtehe als ſolches Glied mit auf dem vollen lutheriſchen Bekenntniß, und doch wolle er zu gleicher Zeit Paſtor einer Gemeinde ſein, die dies verwirft! Eine ſolche Ge⸗ meinde kann er nicht in Wahrheit bedienen. Denn er muß ihr das heilige Abendmahl verweigern, weil ſie ſich zu falſcher Lehre bekennt und ſie feſthält. Der Jammer, das heilige Abendmahl den wahren Chriſten unter den Falſch⸗ gläubigen nicht reichen zu können, iſt nicht durch uns, ſondern durch die Secten hereingebrochen. Es iſt dem Teufel gelungen, durch die falſche Lehre eine Scheidewand unter den Chriſten aufzurichten. So traurig das auch iſt, ſo muß doch ein Prediger einer falſchgläubigen Gemeinde, wenn auch unter ihr ſich noch wahre Chriſten befinden, die Weide verweigern; er darf nicht zu ihr ſagen: Ihr ſeid meine Schafe und ich bin euer Hirte, er wird ihr das heilige Abendmahl verweigern müſſen, er kann nicht einen Augenblick Falſchgläubige als ſeine Brüder anerkennen und ſo thatſächlich Union machen, oder er handelt in ſolchem Falle wider Gottes Wort, das da ſagt 2 Joh. 10. 11.: „So Jemand zu euch kommt und bringet dieſe Lehre nicht, den nehmet nicht zu Hauſe und grüßet ihn auch nicht. Denn wer ihn grüßet, der macht ſich theilhaftig ſeiner böſen Werke.“ Darnach haben wir uns auch im 19ten Jahrhundert zu richten. Wir können nicht über Gottes Wort. Nach unſern Bekenntnißſchriften ſollen nicht einmal ſolche kirchliche Ceremonien geduldet werden, wodurch es den Schein gewönne, als ob kein Unterſchied in der Lehre zwiſchen uns und anderen Kirchengemeinſchaften ſtattfinde. Denn ſo heißt es im 10ten Artikel der Concordienformel: „Wie auch unter die rechten freien Adiaphora oder Mitteldinge nicht ſollen gerechnet werden ſolche Ceremonien, die den Schein haben oder, dadurch Verfolgung zu vermeiden, den Schein fürgeben wollten, als wäre unſere Religion mit der papiſtiſchen nicht weit von einander, oder wäre uns die⸗ ſelbe ja nicht hoch entgegen, oder wenn ſolche Ceremonien dahin ge⸗ meinet, alſo erfordert, oder“ (doch) „aufgenommen“ (werden), „als ob damit und dadurch beide widerwärtige Religionen verglichen