# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1876_S17 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 17 — Ende ſei. Nein, hier heißt es: entweder — oder! Entweder kann ich eine unirte Gemeinde bedienen, oder nicht. Wir ſagen: ein lutheriſcher Paſtor kann es nicht. Es geht dies ſchon aus dem Wort „bedienen“ hervor. Denn bedienen heißt doch unzweifelhaft ſo viel, als das Amt verwalten. Zum Amt ge⸗ hören aber doch alle Stücke des Amtes, nicht blos das Predigen, ſondern auch das Abſolviren, die Austheilung des heiligen Abendmahls ꝛc. Und von einer ſolchen vollen Bedienung einer unirten Gemeinde kann bei einem luthe⸗ riſchen Paſtor gar nicht die Rede ſein. Er kann ja in den wichtigſten Stücken ſein Amt an ihr gar nicht ausüben. Denn ſo lange die Gemeinde thatſächlich auf unirtem Bekenntniß ſteht, kann er derſelben das heilige Abendmahl nicht reichen, er kann ſie auch nicht abſolviren. Im eigentlichen Sinne kann er alſo nicht ihr Paſtor ſein. Er kann ſie auch unmöglich als ſeine Gemeinde anſehen, zu der er ſelbſt gliedlich gehört, denn damit träte er ja thatſächlich in die Union. Von ſolchen unirten Gemeinden könnte ein lutheriſcher Paſtor auch nur einen Beruf für beſtimmte Fälle und Functionen annehmen und zwar für ſolche, bei welchen der lutheriſche Paſtor ſeinen Glauben nicht verleugnet. In dem Sinne könnte er ſie wohl bedienen, daß er derſelben Gottes Wort predigt. Denn wenn z. B. ſelbſt eine katholiſche Gemeinde mich erſuchte, ihr nur zu predigen, ſo würde ich dies mit Freuden annehmen, ihr aber ſagen: Euer Paſtor bin ich nicht, ſondern ich will euch nur predigen. So muß auch ein lutheriſcher Paſtor einer unirten Gemeinde erklären: Ihr ſteht falſch, und erſt dann kann ich euer Paſtor werden, wenn ihr meinen Glauben annehmt. Dazu gehört ja das Amt der Gemeinde. Der Paſtor übt es aus an der Gemeinde Statt. Wie kann nun ein rechter lutheriſcher Paſtor das Amt einer thatſächlich unirten Gemeinde ausüben, ohne ſelbſt thatſächlich unirt zu werden? In rechtgläubigen Gemeinden wird eben deswegen der Glaube nicht nach, ſondern vor der Predigt geſungen, damit die Gemeinde dem Paſtor vorſinge, was ſie glaubt, und was er zu glauben hat, wenn er ihr predigen will. Sie ruft ihm damit zu: Unterſtehe dich ja nicht, etwas an⸗ deres zu predigen, als was wir dir vorgeſungen haben. Ein Prediger darf nicht predigen, was ihm einfällt. Wer es dennoch thun will, der mag zu den Türken gehen. Wir Prediger ſind Diener der Gemeinde und haben daher den Glauben der Gemeinde zu predigen. Kein lutheriſcher Paſtor kann daher eine unirte Gemeinde zu bedienen annehmen; thäte er es doch, ſo bände er ſich ſelbſt die Hände, ſo daß er nicht gegen die reformirte Lehre Zeugniß ablegen könnte. Denn eine thatſächlich unirte Gemeinde iſt doch eine ſolche, in welcher das lutheriſche und reformirte Bekenntniß gleiche Berechtigung hat. Solche Gleichberechtigung können wir aber nie, auch keinen Augenblick zugeſtehen. Daraus folgt mit Nothwen⸗ digkeit, daß wir auch keinen Augenblick ſolche thatſächlich unirte Gemeinde bedienen können, denn damit würden wir beide Bekenntniſſe factiſch als