# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1876_S11 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 11 — Hiermit hat man innerhalb der Synodalconferenz auch Ernſt gemacht. Es wurden Fälle erwähnt, da manche Gemeinden, die recht im Bekenntniß ſtanden, aber einen falſchen Namen führten, obſchon ſie auf das dringendſte um Aufnahme in den Synodalverband nachſuchten, dennoch abgewieſen wurden, bis ſie die erforderliche Namensveränderung vorgenommen hatten. Sollte auch wirklich das Kircheneigenthum auf dem Spiele ſtehen, ſo ſoll man es doch lieber fahren laſſen, als das Bekenntniß der Wahrheit. Und welch' ein Aergerniß würde die Aufnahme einer ſolchen dem Namen nach unirten Gemeinde jeder rechtgläubigen Synode geben! Die ſchließliche einſtimmige Erklärung der Synodalconferenz über dieſen Punkt lautet: Es iſt Unrecht, daß eine Gemeinde in den Verband einer Synode, welche zur Synodalconferenz gehört, aufgenommen wird, welche nicht den Namen einer evangeliſch⸗lutheriſchen Gemeinde tragen will, obſchon dieſelbe ſonſt die lutheriſche Lehre hat. Wenden wir uns nun wieder zur Beweisführung unſerer Theſis. Nach Gottes Wort ſoll die Kirche einig ſein im Glauben. Daran kann kein Zweifel ſein. Paulus ſchreibt 1 Cor. 1, 10.: „Ich ermahne euch aber, lieben Brüder, durch den Namen unſers HErrn JEſu Chriſti, daß ihr all⸗ zumal einerlei Rede führet und laſſet nicht Spaltungen unter euch ſein, ſon⸗ dern haltet feſt an einander in Einem Sinne und in einerlei Meinung.“ Epheſ. 4, 5. heißt es: „Ein Glaube.“ Die Apoſtelge⸗ ſchichte ſchreibt von den Gläubigen: „Der Menge aber der Gläubigen war Ein Herz und Eine Seele.“ (Cap. 4, 32.) Es wird auch in der Schrift ganz entſchieden geſtraft, wenn eine Gemeinde ſolche Einigkeit nicht hat, z. B. die Gemeinde zu Pergamus, welche unter ſich ſolche duldete, die die Lehre Balaams und der Nikolaiten hatten. Niemand ſage: Allerdings, ſolche Lehren darf man nicht haben, aber andere ſind erlaubt. Nein, alle Irrthümer ſind etwas Schreckliches und greuliche Sünde, ja, wenn muthwillig feſtgehalten, ein Kampf gegen Gott. Was für ein Irrthum es auch ſein mag, er ſoll in einer chriſtlichen Gemeinde nicht geduldet werden. Das iſt daher eine unirte Gemeinde, in welcher der Falſchgläubige das Recht der Gliedſchaft hat. Dieſes Recht hat er in unſern Gemeinden nicht. Es mag wohl vorkommen, daß ſich bei uns ſolche finden, die aus Mangel an Erkenntniß nicht recht in der Lehre ſtehen, oder dunkele und verworrene Begriffe in manchen Lehrſtücken haben, die aber, ſobald ſie recht belehrt werden, es mit Freuden annehmen. Anders verhält es ſich aber, wenn ein Zwinglianer zu uns kommt, der reformirt bleiben will. Nimmt eine Gemeinde einen ſolchen auf, ſo handelt ſie gottlos, denn ſie ent⸗ bindet den Mann vom Gehorſam gegen das göttliche Wort. Es iſt gar kein Wort in der menſchlichen Sprache, um auszudrücken, wie ſchrecklich das iſt, zu ſagen: Gott hat wohl ſein Wort gegeben, daß wir es annehmen und glauben ſollen, aber hier bei uns wird davon dispenſirt, hier kannſt du gegen Gottes Wort handeln. In unſerer traurigen Zeit findet man dies leider