# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1876_S9 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 9 — Praxis willen, welche in der Generalſynode herrſchen, von derſelben losſagte, und doch fortfährt, ſolche thatſächlich unirte Gemeinden zu bedienen. Aber ſolche treten mit dem Bekenntniß unſerer Kirche in Widerſpruch, vor allem aber mit Gottes Wort. Das mögen ſie wohl bedenken! Das Wort: „thatſächlich unirt“ ſteht deswegen in dieſer Theſe, anzuzeigen, daß eine Ge⸗ meinde wohl unirt ſein könne, obſchon ſie ſich nicht unirt nennt. Hält ſie ſich nun nicht thatſächlich am Bekenntniß unſrer Kirche in Lehre und Praxis, ſo kann man aus ſolcher Thatſache ſchließen, daß ſie thatſächlich keine luthe⸗ riſche Gemeinde iſt, ſondern eine ſolche, die nur den Namen „lutheriſch“ hat. Es kann aber auch die Sachlage umgekehrt ſein. Es gibt wirklich ſolche Fälle, daß eine Gemeinde, die den unirten Namen trägt, dennoch die luthe⸗ riſche Lehre hat. Sie ſteht in der Lehre recht, und behält nur darum bis auf Weiteres den unirten Namen, weil die Abänderung desſelben mit großen Schwierigkeiten verbunden iſt. Aber auch dies iſt etwas Unſtatthaftes. Eine ſolche Gemeinde würde nicht hier in den Verband einer rechtgläubigen luthe⸗ riſchen Synode aufgenommen werden können, als bis ſie den unirten Namen geändert hätte. Paulus ſchreibt an den Timotheus: „Darum ſo ſchäme dich nicht des Zeugniſſes unſers HErrn, noch meiner, der ich ſein Gebundener bin.“ (2 Tim. 1, 8.) Hiermit wird bezeugt, es ſei nicht genug, daß man ſich nur des Evangelii nicht ſchämen, ſondern man ſolle ſich auch der Bekenner desſelben nicht ſchämen. Derjenige würde ſich alſo der reinen Lehre des Evangelii ſchämen, der, wenn man ihn fragte: Biſt du ein Lutheraner? d. h. ein ſolcher Chriſt, welcher die Lehre der evangeliſch⸗lutheriſchen Kirche für die wahre hält? darauf antworten würde: Nein, ich bin evangeliſch. Es wäre das ein Selbſtwiderſpruch. Man kann es jetzt eben durch keinen andern Namen mehr zu erkennen geben, ob man wirklich die reine Lehre des Evan⸗ geliums feſthält, oder nicht, als durch dieſes Beiwort: „lutheriſch“. Wenn ſich daher eine Gemeinde nicht nach dieſem Namen nennen und doch lutheriſch ſein will, ſo ſieht das ſehr verdächtig aus. Sie unterläßt offenbar eine Pflicht des Bekenntniſſes. Die lutheriſche Kirche hat das reine Bekenntniß göttlicher Wahrheit. Will nun eine Gemeinde Anſpruch darauf machen, dasſelbe zu haben, ſo iſt es ihre Pflicht, ſich zu dieſer Kirche, welche die gött⸗ liche Wahrheit rein und lauter hat, zu bekennen. Daher auch Luther, obwohl er es verwirft, wenn man ſich aus An⸗ hänglichkeit an ſeine Perſon nach ihm nennt, dennoch auch ſchreibt: „Ich ſehe, daß eine gute Vermahnung noth iſt, zu thun an die, ſo jetzt der Satan anfähet zu verfolgen. Unter welchen etliche ſind, die meinen, ſie wollen der Fährlichkeit damit entlaufen, wenn man ſie angreift, daß ſie ſagen: Ich halt's nicht mit dem Luther, noch mit Jemand, ſondern mit dem heiligen Evangelio und mit der heiligen oder römiſchen Kirchen; ſo läßt man ſie mit Frieden. Und behalten doch im Herzen meine Lehre für evangeliſch und bleiben dabei. Wahrlich, ſolch Bekenntniß hilft ſie