# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1875_S35 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 35 — Nach längerer Berathung über dieſen Gegenſtand faßte die Synodal⸗ conferenz folgenden Beſchluß: Die Ehrw. Concordia⸗Synode von Virginien iſt als Glied der Synodalconferenz anerkannt, ſobald die Ehrw. Synode von Ohio ihre Zuſtimmung zu dieſem vorliegenden Beſchluß gegeben und dieſelbe in unſeren Kirchenblättern veröffentlicht haben wird. Vorlage behufs Aufſtellung von Regeln in Bezug auf Vereinigung bisher getrennter Gemeinden und deren ſynodale Zugehörigkeit. Ueber dieſen Gegenſtand war letztes Jahr bei der Beſprechung der leiten⸗ den Grundſätze hinſichtlich der ſogenannten Oppoſitionsgemeinden einem Delegaten eine Arbeit aufgetragen worden. Der betreffende Delegat erklärte, daß er wegen Ueberhäufung von Arbeit dieſen Auftrag nicht habe ausführen können. Zudem habe er bei genauerem Nachdenken die Ueberzeugung ge⸗ wonnen, daß es an der Zeit ſein dürfte, an Verſchmelzung unſerer Synoden zu Staatenſynoden zu denken, wie man bei Gründung der Synodalconferenz ſich dieſes Ziel vorgeſetzt habe. Dann ſei dieſe Arbeit, die ihm aufgetragen worden, überflüſſig. Es wurde darauf der Beſchluß gefaßt, daß eine Com⸗ mittee der Synodalconferenz bei ihren Sitzungen im nächſten Jahre Vor⸗ ſchläge zur Erreichung des (in der Conſtitution § III. genannten) Zweckes, nämlich „Anſtrebung einer Abgrenzung der Synoden nach territorialer Grenze“, unterbreiten ſoll. Dieſe Committee beſteht aus den Paſtoren R. Lange, H. Wunder und A. Mikkelſen in Chicago. Bericht über verſchiedene Synodalberichte. Die zur Durchſicht verſchiedener Synodalberichte, welche Fragen oder Vorſchläge an die Synodalconferenz enthalten, ernannte Committee berichtete Folgendes: Ihrer Committee haben folgende Documente vorgelegen: 1. Der dies⸗ jährige Bericht der Ehrw. ſüdlichen Diſtrictsſynode von Ohio und anderen Staaten, in welchem der Synodalconferenz die Sache eines Aſyls für alters⸗ graue Paſtoren zur Berückſichtigung empfohlen wird; 2. der diesjährige Be⸗ richt der Ehrw. Allgemeinen Synode von Ohio u. a. St., aus welchem er⸗ hellt, daß dieſe Ehrw. Körperſchaft der Synodalconferenz a) die Frage vor⸗ legt, welche Katechismuserklärung ſolche Eigenſchaften beſitze, daß ſie zur allgemeinen Einführung empfohlen werden könne, und b) bittet, Vorſorge für die Herausgabe einer rechtgläubigen engliſchen Liturgie zu treffen. In Betreff der Anfrage von Seiten der Ehrw. ſüdlichen Diſtrictsſynode ſchlägt die Committee vor, zu beſchließen: Die Synodalconferenz hält es zur Zeit nicht für rathſam, zur Gründung eines ſolchen Aſyls zu ſchreiten. Hinſichtlich der Anfrage von Seiten der Ehrw. Allgemeinen Synode von Ohio u. a. St. ſchlägt die Committee vor, zu beſchließen: 1. Die Synodalconferenz achtet die Dietrich'ſche Katechismuserklärung für die empfehlenswertheſte. 2. Die engliſche Liturgie betreffend, erachtet die Committee es für's Ge⸗ rathenſte, eine Committee zu ernennen, die dieſe Arbeit in Angriff zu neh⸗ men hat. 3. Daß die Facultät in Columbus dazu beſtimmt werde, mit der In⸗ ſtruction, nach Vollendung ihrer Arbeit dieſelbe bei den Facultäten in St. Louis, Watertown und Decorah circuliren zu laſſen und, wenn möglich, nächſtes Jahr die Arbeit der Synodalconferenz vorzulegen.