# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1875_S33 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 33 — Auf Vorſchlag der Committee wurden folgende Beſchlüſſe hinſichtlich der Fibel gefaßt: 1. daß das angebotene Manuſcript von der Ehrw. Synodalconferenz mit Dank angenommen und in geeigneter Weiſe zum Druck befördert werde. 2. daß der zur Abfaſſung der Fibel von der Synodalconferenz ernannten Committee die erwachſenen Koſten, namentlich Reiſekoſten und etwaige ſonſtige Auslagen, aus dem Ertrage des Buches erſetzt werden. 3. daß Herrn Paſtor Lange die Controle über den Druck, die Correctur und ſchließliche Reviſion der Fibel übertragen werde. 4. daß das Directorium der Ehrw. Synode von Miſſouri für Druckerei und Druckſachen mit der Herausgabe der Fibel und Beſtimmung des Verkaufs⸗ preiſes beauftragt werde. In Bezug auf das Leſebuch wurde erklärt, daß die dazu gemachten Vor⸗ arbeiten noch gering ſeien. Die Hauptſache ſei für uns jetzt, unſeren Schulen ein ſolches engliſches Leſebuch zu bieten, deſſen Inhalt von Irrlehre rein und deſſen Sprache correct ſei. Es wurde deshalb beſchloſſen, das Anerbieten des Herrn Profeſſor Selle mit Dank anzunehmen. Es wurden noch folgende Beſchlüſſe gefaßt: 1. daß zwei Commiſſionen zur Prüfung des angebotenen Leſebuches er⸗ nannt werden, eine aus Theologen beſtehende, theologiſche, und eine aus Pädagogen beſtehende, fachmänniſche. 2. daß die theologiſche Facultät in St. Louis die erſtere, die Facultät des Watertowner Colleges die letztere bilden ſoll. 3. daß das engliſche Leſebuch bis zu Oſtern nächſtes Jahr erſcheinen ſoll. 4. daß, nachdem das angebotene Leſebuch von beiden Commiſſionen ge⸗ billigt worden iſt, dasſelbe, als von der Synodalconferenz approbirt, in ihrem Namen herausgegeben werden ſoll. 5. daß das Leſebuch, nachdem dasſelbe von beiden Committeen approbirt iſt, vor der Herausgabe ſämmtlichen Präſides der einzelnen Synoden in einem Manuſcript zur Begutachtung vorgelegt werde. 6. daß die Herausgabe der Bücher nicht in die Hand eines Geſchäfts⸗ mannes gelegt, ſondern aller Nutzen und Gewinn der Kirche geſichert werde. 7. daß die einzelnen Synoden jedes der engliſchen Schulbücher für den bloßen Herſtellungspreis erhalten und der Gewinn vom Wiederverkauf in die Kaſſe der betreffenden Synode fließe, daß aber ein gleichmäßiger Verkaufs⸗ preis überall innegehalten werden müſſe. 8. Beſchloſſen, daß das Druckerei⸗Directorium zu St. Louis mit der Herausgabe des engliſchen Leſebuches und Feſtſtellung des Verkaufspreiſes beauftragt werde. 9. Endlich beſchloſſen, daß, wenn das angebotene Leſebuch von der fach⸗ männiſchen Commiſſion verworfen werden ſollte, die Committee für Kirchen⸗ und Schulbücher aufgefordert werde, mit ihrer Arbeit fortzufahren.