# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1875_S27 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 27 — Daß die geheimen Geſellſchaften dem Worte Gottes entgegen ſind, dar⸗ über iſt unter uns kein Zweifel. Aber es wurde längere Zeit darüber debattirt, ob die geheimen Geſellſchaften religiöſe ſeien oder nicht. Die⸗ jenigen, welche dies bejahten, machten geltend: Obwohl die geheimen Geſell⸗ ſchaften (wie Freimaurer und Odd Fellows) einem Jeden ſeinen Glauben laſſen und dafür die Duldung des Glaubens Anderer erwarten, ſo ſind ſie doch darin einig, daß ſie an die Stelle der chriſtlichen Religion treten wollen, und betrachten das religiöſe Bekenntniß, daß es einen Gott gibt und alle Menſchen als Brüder betrachtet werden müſſen, als den Extract aus allen Religionen. Die Lehre vom Heiland gibt die Loge auf und nimmt eine ge⸗ wiſſe Geſetzeslehre als den Weg zur Seligkeit an. Dieſe Geſellſchaften haben auch ausgeſprochenermaßen den Zweck, ihre Glieder in den Himmel zu führen, zur „Grand Lodge above“. Sie ſuchen nach ihrem eigenen Geſtändniß nicht blos das irdiſche, ſondern auch das ewige Wohl ihrer Glieder, nämlich ſie zuzubereiten für das jenſeitige Leben. Die Logen haben ferner ihre religiöſen Ceremonien und Gebräuche, Begräbnißordnung, Kaplan, Ritual, Gebete u. ſ. w. Eine Geſellſchaft nun, die ein religiöſes Bekenntniß und einen religiöſen Cultus hat, iſt eine religiöſe Gemeinſchaft. Man ſolle dieſen Beweis nicht für überflüſſig halten, ſondern, wenn dieſer Beweis ge⸗ liefert werden könne, ſo hätten wir im Kampf wider die geheimen Geſell⸗ ſchaften beim Volk eine gewaltige Waffe. Daß die geheimen Geſellſchaften religiöſe Geſellſchaften ſeien, wurde von anderer Seite beſtritten und nur zugegeben, daß ſie Geſellſchaften mit religiö⸗ ſen Ceremonien und Tendenzen ſeien. Man müſſe einen Unterſchied machen zwiſchen religiöſen Geſellſchaften und religiös geſinnten Leuten. Dadurch, daß ſie Religion treiben, werden ſie noch nicht religiöſe Geſellſchaften, ſonſt wären unſere Legislaturen und unſer Congreß auch religiöſe Geſellſchaften. Die Innungen in Deutſchland hatten, wenn ſie etwas Gemeinſames vor⸗ nahmen, auch religiöſe Handlungen, Vorleſungen, Inſignien u. ſ. w. Der Staat hat nicht umhin gekonnt, das Bekenntniß „es iſt ein Gott“ zu ver⸗ langen. Aber ſie alle ſind deswegen noch keine religiöſen Geſellſchaften. Die Ausſprachen von Gliedern der Logen betreffs ihres Zweckes ſind behut⸗ ſam aufzunehmen. Sind ja doch Bücher, mit der Ankündigung „heraus⸗ gegeben von der Großloge“ auf der Stirn, noch keine Verpflichtung für die niederen Logen; ſie ſind für ſie wohl von Gewicht, aber nicht officiell ver⸗ pflichtend zur Annahme. Die Gründer und Leiter mögen wohl den Zweck gehabt haben und noch jetzt haben, eine Weltreligion zu ſchaffen, aber ihre Zwecke, wovon die meiſten Glieder der Geſellſchaft nichts wiſſen, entſcheiden nicht über den Charakter der Geſellſchaft. Der Zweck, welcher den Charakter der Geſellſchaft beſtimmt, muß klar ausgeſprochen, von allen anerkannt und zur Bedingung der Gliedſchaft gemacht ſein. Geſtändniſſe und Bücher be⸗ weiſen da noch nicht hinreichend. Der wahre Zweck dieſer Geſellſchaften iſt die allgemeine Verbrüderung, die ihnen höher ſteht, als alle Religion.