# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1875_S26 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 26 — meinde kommt es darauf an, daß ich nicht dadurch gezwungen werde, an einer ſündlichen Sache theilzunehmen. Es finden ſich wohl Gemeinden mit rechtgläubigem Bekenntniß, wo die Praxis mit demſelben noch nicht über⸗ einſtimmt, in welchem Fall der Ruf wohl angenommen werden kann. Etwas ganz anderes iſt es aber bei thatſächlich unirten Gemeinden, wo Kirchen⸗ gemeinſchaft mit Falſchgläubigen vom Prediger gefordert und damit die falſche Praxis zum Bekenntniß erhoben wird; da kann ein lutheriſcher Pre⸗ diger den Ruf nicht annehmen. Es mag ſein, daß eine berufende Gemeinde noch gar nicht das Rechte will; da wird eben der Prediger dazu berufen, daß er die Leute bekehren ſoll, und durch Annahme des Rufs nimmt er nicht an ihrer Unbekehrtheit Theil. Steht aber die Gemeinde mit Falſchgläubigen in Gemeinſchaft und der Paſtor muß durch Annahme des Berufs in die falſch⸗ gläubige Synode eintreten, ſo nimmt er dadurch allerdings Theil an der Unioniſterei ſeiner Gemeinde. Und wenn man ſagen wollte, eine Gemeinde könnte ja recht in Lehre und Bekenntniß ſtehen und doch gliedlich einer kirchenmengeriſchen Synode angehören, aber aus Mangel an Erkenntniß nicht einſehen, wie dieſe ihre Praxis ihrem Bekenntniß widerſpreche, ſo iſt darauf zu erwidern: Es iſt nicht wahr, daß eine ſolche Gemeinde recht ſteht, ſondern ſie iſt thatſächlich unirt. Das Mundbekenntniß taugt eben gar nichts, wenn nicht das Thatbekenntniß dazu kommt. Es iſt ein großer Unterſchied, in eine unirte Gemeinſchaft eintreten und von ihr austreten müſſen. Das erſte darf gar nicht geſchehen; im letzteren Fall mag nach Um⸗ ſtänden ein kürzeres oder längeres Verbleiben zum Zweck des Zeugniſſes wider den Irrthum nöthig ſein. Es iſt von größter Wichtigkeit, daß wir in der Ausführung unſerer Principien conſequent ſeien. Wollten wir behaupten, daß die ſogenannten Lutheraner in der Union wahre Lutheraner ſeien, ſo würde die Synodal⸗ conferenz den treuen Lutheranern großen Anſtoß geben, welche auf uns als Vertreter des wahren Lutherthums ſchauen. Es möchte aber Jemand ein⸗ wenden: Die Lutheraner in der deutſchen Union ſagen ſelbſt: Wir ſind unirt, während das General Council ſich lutheriſch nennt. Darauf iſt zu antworten: Die erſtern ſind noch ehrlich, aber das Council nennt ſich luthe⸗ riſch und iſt doch in Wahrheit nichts anderes als unirt. Nach Annahme der achten Theſe wurde die neunte Theſis zur Be⸗ ſprechung aufgenommen, welche alſo lautet: Theſis 9. Dieſer Widerſpruch findet ferner Statt, wenn nach wie vor Glieder ihrer Gemeinden auch Glieder der geheimen Geſellſchaften ſind, und von den betreffenden Paſtoren weder ein gründliches öffentliches Zeugniß in der Predigt wider dieſe Geſellſchaften erhoben und ihre Schrift⸗ und Glaubenswidrigkeit ins klare Licht geſtellt wird, noch die einzelnen Logen⸗ brüder in beſondere ſeelſorgerliche Unterweiſung und Pflege genommen werden.